Editorial
Die notwendige Energiewende im Gebäudesektor zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 stellt eine logistische und finanzielle Mammutaufgabe dar. In diesem Zusammenhang werden derzeit viele immobilienbezogene Reformen vorbereitet oder umgesetzt, namentlich vor allem das sogenannte Heizgesetz. Selten wurde eine geplante Gesetzesreform so kontrovers und ideologisch aufgeladen diskutiert. Innerhalb der Ampelregierung haben die Pläne monatelang für Streit gesorgt und die Koalition auf eine Zerreißprobe gestellt. Vor allem die FDP verlangte erhebliche Nachbesserungen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
Bei dem Heizgesetz geht es im Kern darum, fossil betriebene Heizungen ab dem 1. Januar 2024 schrittweise durch mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen zu ersetzen. Dies gilt unmittelbar für den Einbau von Heizungen in Neubauten. In Bestandsgebäuden soll Ausgangspunkt für die Austauschpflicht die kommunale Wärmeplanung sein.
Bevor diese in der jeweiligen Kommune nicht vorliegt, werden die neuen Regelungen des GEG dort nicht „scharf“ gestellt. Welchen Inhalt das mehrfach geänderte Heizgesetz voraussichtlich haben wird und welche Pflichten auf Eigentümer*innen zukommen werden, lesen Sie in unserem Newsletter-Beitrag Gesetzgeber vor Verabschiedung des umstrittenen Heizgesetzes.
Auf Eigentümer*innen werden zudem auch umfangreiche und kurzfristig zu erfüllende EU-Sanierungspflichten zukommen. Das EU-Parlament hat am 14. März 2023 in erster Lesung eine ambitionierte Position zur Neufassung der Gebäuderichtlinie beschlossen. Zwar ist der Beschluss des EU-Parlamentes noch nicht verbindlich, aber er stellt die Grundlage für weitere Verhandlungen dar. Näheres können Sie unserem Newsletter-Beitrag EU-Parlament beschließt in erster Lesung die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) entnehmen.
Die Möglichkeit zum Austausch bietet sich bei der anstehenden EXPO REAL, die vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 in München stattfindet. Wir freuen uns, Sie an unserem Stand begrüßen zu können und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unseres Updates Immobilienrecht.
Mit den besten Grüßen
Dr. Jan Christoph Funcke
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 2-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.