Empfehlungen zur Vereinfachung des Zulassungsverfahrens für Ärzt*innen in der ambulanten Versorgung
Empfehlungen zum Zulassungsverfahrens
Das Zulassungsverfahren für Ärzt*innen spielt in Deutschland eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung im ambulanten Bereich. Es stellt sicher, dass qualifizierte Ärzt*innen die Möglichkeit haben, in bestimmten Regionen zu praktizieren. Das stark reglementierte Zulassungsverfahren ist jedoch häufig mit bürokratischen Hürden und langen Wartezeiten verbunden. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) kürzlich mehrere Vorschläge zum Bürokratieabbau in der ambulanten Versorgung unterbreitet (zuvor bereits Dr. Thomas Kriedel im Rahmen eines Pressegesprächs am 26. November 2019).
Im Hinblick auf die ärztliche Zulassung (aber z. B. auch bei Verfahren, die den Verzicht zugunsten der Anstellung betreffen) dürfte die Vereinfachung des Antragsverfahrens von zentraler Bedeutung sein, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und qualifizierten Ärzt*innen einen schnelleren Zugang zur Berufsausübung zu ermöglichen. Wenig nachvollziehbar ist in diesem Zusammenhang die doppelte Einreichung von Unterlagen. Vielfach wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein chronologischer, vollständiger und aktueller Lebenslauf mit Unterschrift des*der jeweiligen Arztes*Ärztin verlangt und darüber hinaus die Vorlage von (Original-)Nachweisen, die in chronologischer Reihenfolge die ärztliche Tätigkeit belegen und parallel bereits im Arztregister enthalten sind. Gerade bei der Umwandlung der Zulassung in eine Anstellung sind die neu geforderten Unterlagen ganz überwiegend bereits dem Zulassungsausschuss zur Zulassung vorgelegt worden.
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung ist es zudem unverständlich, dass der Schriftverkehr im Zulassungsverfahren nach wie vor überwiegend analog abgewickelt wird. Sinnvoll und zur Erleichterung des gesamten Antragsverfahrens wäre der verstärkte Einsatz digitaler Lösungen. Dies könnte durch die ausschließliche Online-Einreichung von Unterlagen und Anträgen sowie den Einsatz digitaler Aktenführungssysteme erfolgen.
Wesentlich für ein vereinfachtes Zulassungsverfahren ist auch eine transparente Kommunikation zwischen den am Verfahren Beteiligten, um Missverständnisse und Verzögerungen im Antragsverfahren zu minimieren und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren zu verbessern. Dies setzt voraus, dass die jeweiligen Ansprechpersonen, die Sitzungstermine des zuständigen Zulassungsausschusses sowie die „Fristen“ für die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen von Anfang an klar kommuniziert werden, was aus Sicht des Autors leider nicht immer der Fall ist.
Vorhaben, die zusätzliche und inhaltlich redundante Verfahrensschritte einführen (vgl. Koalitionsvertrag: Bestätigung aller Entscheidungen der Zulassungsausschüsse durch die zuständigen Landesbehörden), sollten kritisch auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft werden (so bereits mein Kollege Dr. Moritz Ulrich im Newsletter Healthcare 1/2022), da sie den gesamten Prozess verkomplizieren und die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen beeinträchtigen könnten.
Fazit und Eckpunktepapier des BMG zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Die Optimierung des Zulassungsverfahrens für Ärzt*innen in der ambulanten Gesundheitsversorgung ist von entscheidender Bedeutung, um die medizinische Versorgung zu verbessern und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, der digitale Lösungen, transparente Kommunikation und eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden Verfahrensschritte umfasst. In diesem Sinne hat das BMG nun ein Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen vorgelegt, das u. a. die „Straffung der Regelungen für die Zulassung“ vorsieht. Demnach sollen Angaben und Unterlagen, die bereits im Rahmen des Antragsverfahrens auf Eintragung in das Arztregister bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingereicht wurden, im Zulassungsverfahren nicht erneut vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus soll zukünftig die elektronische Übermittlung von Unterlagen für die Sitzungen der Zulassungsausschüsse ermöglicht werden. Auch wenn die Empfehlungen des BMG zu begrüßen sind, bleibt deren konkrete Umsetzung zunächst abzuwarten.
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Autor
Alexander Greiff
Tel: + 49 30 208 88 1305
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 4-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.