Tax Services für den Bereich Health Care
Tax Services für den Bereich Health Care
Unsere krankenhausrechtliche Expertise umfasst die Steuerdeklaration für Krankenhausträger und Gesundheitseinrichtungen aller Trägerformen, die steuerliche Struktur- und Prozessberatung sowie die Begleitung von Transaktionen. Wir beraten bei der Gründung und Zulassung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Laborgesellschaften oder anderen Einrichtungen im Gesundheitssowie im Bildungswesen, bei der Gestaltung von Anteilserwerben sowie bei der Übertragung von Teilbetriebseinheiten.
Gemeinsam unterstützen wir Sie gerne bei der optimalen Ausgestaltung Ihrer Tax Compliance.
Wir unterstützen Sie bei krankenhaus- und konzernspezifischen steuerlichen Spezialthemen sowie bei Fragen des Sonderrechts für gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen und begleiten Sie bei komplexen Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren sowie der Einführung von Tax-Compliance-Management-Systemen (TCMS).
Darüber hinaus beinhalten unsere Services die steuerrechtliche Vertragsprüfung und -gestaltung von Drittmittel- oder öffentlich finanzierten Forschungsvorhaben, wie z. B. Grundlagenforschung, Auftragsforschung, Anwendungsbeobachtungen oder IITs (Investigator Initiated Trials), sowie Lizenzverträge, Kooperationen, Weiterleitung von Zuwendungen, Zuschüsse, Spenden und Sponsorings.
Herr Dr. Becker bringt langjährige Erfahrung im Bereich der Steuerberatung mit.
Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?
Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.