Newsletter „Health Care“ 4/2020
Eine der Risikogruppen in der Pandemie, die Intensivpflegepatientinnen und -patienten, sollen durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPG) besser geschützt und der Zugang zur medizinischen Rehabilitation erleichtert werden. Das Gesetz ist am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Welche Veränderungen das IPG für Träger entsprechender Einrichtungen bereit hält, hat sich Moritz Ulrich für Sie angesehen.
Außerdem geben wir Ihnen in diesem Newsletter Hinweise dazu, wie Sie die Förderung von IT-Beschaffungsvorgängen am besten umsetzen und pandemiebedingte Erlösausfälle nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ausgleichen können. Über das Gesetz haben wir bereits im letzten Newsletter berichtet.
Titelthema/ Leitthema
- Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
- Fusionskontrolle: Begrenzte Bereichsausnahme im Krankenhausbereich
- Finanzverwaltung stellt strenge Anforderungen an den Umfang des steuerbefreiten gemeinnützigen Zweckbetriebes einer Krankenhausapotheke
Tax
- Praxisrelevante Entscheidung des EuGH zur Umsatzsteuerfreiheit für eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen
- eHBA und Lohnsteuer
Aktuelle Gesetze
- Das Krankenhauszukunftsgesetz – Follow-up
- Aktuelles zur klinischen Bewertung von Medizinprodukten
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) als Erweiterung des digitalen Versorgungsangebotes in der GKV-Regelversorgung
Rechtsprechung/Urteilsbesprechung in Kürze
- Produktspezifische Beschaffung und Markterkundung
- Verjährungsbeginn im Arzthaftungsrecht
- Verbot von Präsenzsitzungen der überregionalen Betriebsräte eines Betreibers von Rehabilitationskliniken ist unzulässig
- Aktuelles aus dem Urlaubsrecht
- Sind Umkleide- und Waschzeiten vergütungspflichtige Arbeitszeiten?
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