Newsletter „Health Care“ 1/2017
wir hoffen, dass Sie gut im neuen Jahr angekommen sind! Zugleich freuen wir uns, Sie über neue Entwicklungen bei der Mazars-Gruppe zu informieren. So haben wir im Herbst des vergangenen Jahres unsere neuen Berliner Büroräume im Herzen des Regierungsviertels nahe dem Hauptbahnhof bezogen.
Auf fünf Etagen sind nun die zuvor noch separaten Berliner Standorte von RBS RoeverBroennerSusat und von Mazars zusammengeführt worden. Der Zusammenschluss zu Roever Broenner Susat Mazars ist nun auch geografisch erfolgreich vollzogen. Wir freuen uns, Sie an unserem neuen Standort in Berlin willkommen zu heißen.
Zum Jahresanfang legen wir Ihnen unseren ersten Health Care Newsletter 2017 vor, der erneut einen interdisziplinären thematischen Schwerpunkt im stationären Versorgungsbereich hat.
Wir berichten über die jüngst ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Personalgestellung, die gerade im Krankenhausbereich Relevanz hat und im Zusammenspiel mit anderen Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsrecht ggf. nicht unerheblichen Gestaltungsbedarf begründet.
Im Bereich Steuern gehen wir auf die aktuell streitige Frage des Gewinnaufschlages im gemeinnützigen Krankenhauskonzern ein, die insbesondere im Kontext von Betriebsprüfungen zunehmende praktische Bedeutung hat.
Darüber hinaus fassen wir zwei im letzten Jahr ergangene wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Abrechnung wahlärztlicher Leistungen zusammen und skizzieren den sich ergebenden Handlungsbedarf.
Im Zusammenhang mit dem immer mehr an Bedeutung gewinnenden Bereich der Health Care Compliance stellen wir zudem die Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen zum Thema „Vertragsarztuntreue“ vor. Neben dem neuen Tatbestand der „Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen“ gemäß den §§ 299a, 299b StGB (vgl. Health Care Newsletter 1/2016, Seite 3) wird – insbesondere bei der Kooperationsgestaltung – zukünftig auch (weiterhin) die Untreue gemäß § 266 StGB im Blick zu behalten sein.
Steuerrecht
Leitthemen
- Neue Rechtsprechung zur Personalgestellung: Es besteht Handlungsbedarf!
- Rechtliche Fallstricke bei Wahlleistungsabreden
- Strafbarkeit von Leistungserbringern im GKV-System wegen Untreue