Webinar: „Menschen im Unternehmen – Bedeutung der aktuellen BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung“
Eine rechtssichere Arbeitszeiterfassung stellt viele Unternehmen zunehmend vor Herausforderungen. Das neue BAG-Urteil zur Zeiterfassungspflicht kann nun verstärkt zu Verunsicherung führen. Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in unserem Webinar.
Unternehmen riskieren juristische Auseinandersetzungen, falls sie Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen nicht gesetzeskonform erfassen. Daraus folgen potenzielle Reputationsschäden – auch mit langfristig negativen Folgen für die Arbeitgebermarke. Andererseits erfordern die Entwicklungen in der Arbeitswelt moderne flexible Arbeitsformen. Müssen die Arbeitsvertragsparteien nunmehr mit einer verpflichtenden Zeiterfassung Flexibilität einbüßen?
Die digitale Veranstaltung richtet sich an Entscheider*innen im Unternehmen sowie an Personalverantwortliche. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, um Ihre Fragen an unseren Expert*innen zu stellen und sich auszutauschen.
Um Antworten auf diese brennenden Fragen der Praxis zu finden, ist eine Auseinandersetzung mit den Orientierungshilfen der Rechtsprechung von wesentlicher Bedeutung. Entscheider*innen in Unternehmen und Personalverantwortliche laden wir deshalb zu unserem Webinar ein:
„Menschen im Unternehmen – Bedeutung der aktuellen BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung“
15. Dezember 2022 | 12:00 bis 13:00 Uhr
Erfahrene Expert*innen der Mazars-Praxisgruppe Arbeit und Personal bieten Ihnen wertvolle Insights für eine rechtssichere Praxis.
Freuen Sie sich auf dieses Programm:
- Allgemeine Erläuterungen zur aktuellen Rechtsprechung und den Entscheidungsgründen
- Das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie?
- Beweislast mit Blick auf zu vergütende Überstunden
- Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit
- Ausblick auf künftige gesetzliche Regelungen
- Handlungsbedarf für Arbeitgeber
- Exkurs zu Compliance
Informieren Sie sich über den Stand der Dinge und gewinnen Sie mehr Klarheit – damit Sie beurteilen können, ob und inwieweit für Ihr Unternehmen im Zuge der BAG-Rechtsprechung ein Handlungsbedarf besteht.