DAC6 erfolgreich managen
Die neue EU-weite regulatorische Verpflichtung zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (kurz: DAC6)
DAC6 wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2019 in nationales Recht umgesetzt. Damit müssen mitteilungspflichtige Gestaltungen ab Juli 2020 binnen 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Zusätzlich müssen alle derartigen Gestaltungen, deren erster Schritt seit dem 25.6.2018 umgesetzt wurde, rückwirkend bis zum 31.8.2020 gemeldet werden.
Primär sind Intermediäre wie Berater, aber auch Banken und Versicherer und sekundär die Nutzer bzw. Steuerpflichtigen zur Meldung dieser Gestaltungen verpflichtet.
Neben aktuellen zeitlichen und fachlichen Problemstellungen der DAC6-Richtlinie stehen Unternehmen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, um ihre Compliance- Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen.
Mit einem gemeinsamen Frühstück starten wir mit Ihnen in den Tag und in den Dialog zu folgenden Punkten:
WAS BEDEUTET DAC6 FÜR IHR UNTERNEHMEN?
- Komplexität und Unsicherheit in der Umsetzung
- Informationsbeschaffung und Dokumentation
- Verantwortung und Hierarchie der Meldepflicht
- Zeit und Geschwindigkeit
- Effizienz und Einfachheit
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung aufgrund der aktuellsten Entwicklungen im Hinblick auf das Coronavirus virtuell - als ein Webinar - durchgeführt wird.
Bitte melden Sie sich hier zu unserem Webinar an.