Überschuldung des Nachlasses
Eine Überschuldung des Nachlasses liegt vor, wenn der Wert der Vermögensgegenstände des Nachlasses die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt.
Ist dem Erben bereits bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, ist eine Ausschlagung der Erbschaft ratsam.
Ist dem Erben bereits bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, ist eine Ausschlagung der Erbschaft ratsam.