Pflichtteilsergänzungsanspruch
Wenn der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Ableben durch Schenkungen seinen Nachlass geschmälert hat, kommt es zu sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Die Schenkungen erhöhen den Nachlasswert aus dem sich der Pflichtteil berechnet. Dabei werden seit der Reform der Erbschaftsteuer 2009 die Schenkungen entsprechend ihrer zeitlichen Entfernung zum Erbfall gewichtet, also z.B. erhöhen Schenkungen innerhalb des 5. Jahres vor dem Tod den Nachlass um 5/10tel des Wertes der Schenkung usw.
Die Schenkungen erhöhen den Nachlasswert aus dem sich der Pflichtteil berechnet. Dabei werden seit der Reform der Erbschaftsteuer 2009 die Schenkungen entsprechend ihrer zeitlichen Entfernung zum Erbfall gewichtet, also z.B. erhöhen Schenkungen innerhalb des 5. Jahres vor dem Tod den Nachlass um 5/10tel des Wertes der Schenkung usw.