Pflichtteil
Aufgrund der Testierfreiheit des Erblassers kann er nahe Verwandte durch Testament oder Erbvertrag von der Erbschaft ausschließen, also enterben.
In diesem Fall besteht für enterbte Abkömmlinge, den Ehegatten und die Eltern ein gesetzliches Recht auf einen Pflichtteil – der sogenannte Pflichtteilsanspruch – um ihnen einen gewissen Mindestanteil am Nachlass sicherzustellen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und es handelt sich dabei um einen Geldanspruch gegenüber den Erben.
In diesem Fall besteht für enterbte Abkömmlinge, den Ehegatten und die Eltern ein gesetzliches Recht auf einen Pflichtteil – der sogenannte Pflichtteilsanspruch – um ihnen einen gewissen Mindestanteil am Nachlass sicherzustellen.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und es handelt sich dabei um einen Geldanspruch gegenüber den Erben.