Haftung des Erben
Ein Erbe haftet grundsätzlich für alle Nachlassverbindlichkeiten mit dem Nachlass und seinem Eigenvermögen unbeschränkt. Die Haftung kann sich jedoch auf den Nachlass beschränken, wenn eine Nachlassverwaltung dies anordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet worden ist.