Geschwister
Da Geschwister gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind, erben sie, sobald keine Erben erster Ordnung, z. B. Abkömmlinge oder ein Ehegatte, vorhanden sind. Der persönliche Freibetrag in der Erbschaft- und Schenkungssteuer für Geschwister beträgt 20.000 Euro.