Geschiedener Ehegatte
Ein geschiedener Ehegatte ist vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen. Hat ein geschiedener Ehegatte allerdings das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, kann er als Vertreter des
minderjährigen Kindes somit in den Genuss des Vermögens kommen.
minderjährigen Kindes somit in den Genuss des Vermögens kommen.