Eltern
Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung. Sie kommen als Erben in Betracht, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, wie zum Beispiel Ehegatten oder Kinder.
Der Freibetrag für Eltern beträgt 100.000 € für eine Erbschaft. Bei Schenkungen an die Eltern werden lediglich 20.000 € steuerfrei gestellt.
Der Freibetrag für Eltern beträgt 100.000 € für eine Erbschaft. Bei Schenkungen an die Eltern werden lediglich 20.000 € steuerfrei gestellt.