Einzelhandelsgeschäft
Auch ein Einzelhandelsgeschäft unterliegt den normalen erbrechtlichen Vorschriften. So ist es grundsätzlich vererbbar und kann von Miterben auch gemeinschaftlich unter selber Firma fortgeführt werden. Die Geschäftsschulden sind Nachlassschulden und deshalb haftet der Erbe hierfür grundsätzlich voll.