Ausschlagung
Ein Erbe kann die Annahme einer Erbschaft innerhalb der ersten sechs Wochen nach Kenntniserlangung des Erbfalls und seiner Erbenstellung verweigern. Diese Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Der Erbteil des Ausschlagenden geht sofort auf seine Erben über.
Eine Ausschlagung empfiehlt sich bei einem überschuldeten Nachlass.
Eine Ausschlagung empfiehlt sich bei einem überschuldeten Nachlass.