Auseinandersetzung
Bezeichnet die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, falls eine Teilungsanordnung vom Erblasser, z.B. mittels Testament, nicht erfolgte. Da bei einem Alleinerben keine Aufteilung erforderlich ist, findet eine Auseinandersetzung nur bei mehreren Erben, einer sogenannten Erbengemeinschaft, statt.