Auflage
Durch eine Auflage verpflichtet der Erblasser in seinem Testament einen Erben oder Vermächtnisnehmer etwas zu tun oder zu unterlassen.
Eine Auflage kann in einer Schuldübernahme, der Übergabe von Vermächtnisgegenständen an Dritte oder Leistungen wie z.B. die Grabpflege bestehen.
Eine Auflage kann in einer Schuldübernahme, der Übergabe von Vermächtnisgegenständen an Dritte oder Leistungen wie z.B. die Grabpflege bestehen.