Abfindung/Ausgleichszahlung
Erben können durch Abfindungszahlung zu einem Erbverzicht bewogen werden, welcher auch den Anspruch auf den Pflichtteil entfallen lässt. Für einen Erbverzicht besteht eine notarielle Beurkundungspflicht, andernfalls ist der Erbverzicht unwirksam.