Grundsteuer
Ab dem 1. Januar 2022 beginnen die Finanzämter damit, die benötigten Daten von Unternehmen, die Grundstücke und Immobilien besitzen, einzuholen. Werden die geforderten Daten nicht oder nur mangelhaft übermittelt, besteht das Risiko, dass finanzielle Nachteile aufgrund zu hoher Bewertungen entstehen. Wir unterstützen Sie in diesem Zusammenhang prozessual und technologisch mit dem Grundsteuer Navigator bei der Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung relevanter Daten und Dokumente. Dabei vervollständigt eine passgenaue Beratung unsere Software-as-a-Service-Lösung.
Grundsteuerreform: Der Hintergrund
Am 18. April 2018 erklärt das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten für verfassungswidrig. Alle ca. 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen mit der Reform neu bewertet werden, da aktuell ein veralteter Datenbestand von 1935 bzw. 1964 verwendet wird. Die neuen Grundsteuerwerte werden auf den 1. Januar 2022 erstmals festgestellt – die neu berechnete Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Eine Neubewertung erfolgt dann spätestens alle 7 Jahre, wenn sich zwischendurch keine baulichen Änderungen oder Änderungen in der Nutzung ergeben.
Weitere Komplexität gewinnt das Thema durch die Öffnungsklausel, die es Ländern ermöglicht, von den bundeseinheitlichen Regelungen abzuweichen, was zu unterschiedlichen gültigen Berechnungsmodellen führt. Gerade Unternehmen mit Grundstücken in verschiedenen Bundesländern sollten hier bei der Wahl der optimalen Herangehensweise gut beraten sein.
Die Herausforderungen im Überblick
| Unklare Datenlage in vielen Unternehmen Die benötigten Informationen zu den Grundstücken/Immobilien sind bei vielen Unternehmen nicht direkt zugänglich und müssen zunächst erschlossen werden. Zudem sind eine lückenlose Dokumentation und die Aufbereitung notwendiger Informationen erforderlich. |
Kurze Frist bis zur Meldung bei den Finanzämtern Die Neubewertung erfolgt zum 1. Januar 2022. Bei einer Anfrage durch das Finanzamt muss eine Meldung regelmäßig innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen. Entsprechend wichtig sind eine gute Vorbereitung der Daten und ein Konzept für die Berechnung der Grundsteuer. | |
Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland Abweichungen vom Bundesmodell bei der Umsetzung der Reform sind in den einzelnen Bundesländern abzusehen. Dies erzeugt Komplexität beim Thema und schafft Unsicherheit über das richtige Vorgehen. | |
Verbundene Compliance-Risiken Mangelnde oder fehlende Compliance mit der Grundsteuerreform birgt das Risiko, dass Finanzämter mit hohen Schätzungen arbeiten. So können finanzielle Nachteile in Form einer höheren Steuerlast entstehen. |
Unser Beratungsansatz zur Grundsteuerreform
Dank der Kombination aus steuerlicher Expertise und technologischem Know-how unterstützen wir Sie optimal dabei, die aus der Grundsteuerreform entstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Wir stehen Ihnen sowohl beratend als auch technologisch mit unserem Grundsteuer Navigator zur Seite.
Die korrekte Berechnung der Grundsteuer bei einer Vielzahl an Objekten und wirtschaftlichen Einheiten erfordert einen strukturierten Prozess. Nur so wird Transparenz über den Fortschritt geschaffen, lassen sich risikobehaftete Objekte identifizieren und kann die Compliance durchgehend effizient und erfolgreich aufgestellt werden.
Unsere Leistung folgt einem hybriden Ansatz, der steuerliche Beratung und die Integration des von Forvis Mazars entwickelten Grundsteuer Navigators miteinander verbindet. Damit ermöglichen wir einen effizienten Prozess, um Datenquellen zu verknüpfen und die Grundsteuer zu berechnen. Das Tool verschafft Ihnen hierbei zu jedem Zeitpunkt einen vollständigen Überblick über den Status quo. Sollten Sie eine Lösung ohne Integration eines neuen Tools wünschen, entwickeln wir gerne gemeinsam mit Ihnen eine Herangehensweise, die mit vorhandenen Bordmitteln funktioniert.