Internal Audit und Internal Controls
Internal Audit und Internal Controls
In Ausübung ihrer Organisations- und Sorgfaltspflichten sind die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen aufgefordert, für eine angemessene Interne Revision zu sorgen. Die konkrete Ausgestaltung, die in Abhängigkeit von Größe, Branche, Kapitalmarktzugang etc. auszuüben ist, liegt im Ermessen des Vorstands.
Sollte kein wirksames Internes Revisionssystem im Unternehmen implementiert sein, so muss der Aufsichtsrat bzw. der von ihm eingerichtete Prüfungsausschuss prüfen, ob der Verzicht auf entsprechende Systeme mit den Organisations- und Sorgfaltspflichten des Vorstands nach § 93 AktG im Einklang steht. Ist Ihre Interne Revision an der Strategie Ihres Unternehmens ausgerichtet und berücksichtigt sie die Zielsetzungen der verantwortlichen Organe?
Typische Herausforderungen
- Ist die Interne Revision so ausgerichtet, dass sie die Unternehmensentwicklung aktiv begleitet und angemessene Überwachungssicherheit für die Unternehmensorgane herstellt?
- Sind die bestehenden Prozesse, Richtlinien und internen Kontrollen sinnvoll und wirksam eingerichtet?
- Passen Revisionsstruktur und Revisionsmethodik zu Ihrer Unternehmenskultur und stoßen sie auf Akzeptanz bei den geprüften Bereichen? Wie steht es um lokale Sprach-/Gesetzeskenntnisse?
Ihr Nutzen
- Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung und Weiterentwicklung der Prüfungsmethodik und des Prüfungsansatzes
- Wir entwickeln für Sie Ihre Geschäftsordnung der Internen Revision, das zugehörige Revisionshandbuch sowie eine Beschreibung Ihres Internen Revisionssystems (IRS-Beschreibung)
- Wir systematisieren Kontrollen und entwickeln Vorschläge für eine effiziente Revisionsdurchführung in Ihrem Unternehmen, z.B. durch Automatisierung
- Im Rahmen von Co- und Outsourcing-Vereinbarungen unterstützen wir Ihre eigenen Revisionskapazitäten im In- und Ausland