Praktikum Crowdinvesting 2018

Lerne die rechtliche Welt des Crowdinvestings kennen und bewirb Dich für unser einzigartiges, vierwöchiges Praktikum in Berlin, das Dir einen Einblick in Theorie und Praxis zu diesem spannenden Thema bietet.

Das erwartet Dich

Einen Monat lang erhältst Du exklusive Einblicke in die Arbeit eines international tätigen Unternehmens. In spannenden Lectures vermitteln Dir unsere Referenten Kenntnisse in den Gebieten des Wirtschaftsrechts rund um das Thema Crowdinvesting und teilen mit Dir ihre beruflichen Erfahrungen. Wir machen Dich mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Schwerpunkten des Gesellschafts-, Steuer-, Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrechts vertraut. Am Beispiel crowdfinanzierter Start-ups und Plattformen wirst Du wichtige rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge kennenlernen.

Das neue Wissen kannst Du in Case-Studies unmittelbar umsetzen. Du bearbeitest praxisnahe Aufgaben zu realen Sachverhalten und wirst teamorientiert Lösungen zu komplexen Fragestellungen in Kleingruppen (maximal 12 Personen) erarbeiten. Eure Ergebnisse präsentiert Ihr den Referenten und Praktikumsteilnehmern. Erfahrene Mentoren unterstützen Dich umfassend in Deiner fachlichen Entwicklung, damit Dein Praktikum in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird. Bei gemeinsamen Aktivitäten, wie zum Beispiel Kickerturnier oder Abendveranstaltungen, hast Du die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre wertvolle Kontakte zu knüpfen. Unser vielseitiges und anspruchsvolles Programm runden wir durch gemeinsame Besuche bei ausgewählten Mandanten und Unternehmen, die im Bereich Crowdinvesting tätig sind, ab.

Dein Profil

  • Du studierst Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (oder eine vergleichbare Studienrichtung) und bist mindestens im 2. Fachsemester
  • Du hast ein vertieftes Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und möchtest Einblicke in die Tätigkeit eines international tätigen Unternehmens bekommen
  • Dich reizt die themenorientierte Verbindung von Theorie und Praxis
  • Du bist motiviert, teamfähig und hast Spaß an neuen Herausforderungen
  • Grundkenntnisse des Gesellschaftsrechts sind von Vorteil

Wir haben Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bei uns bis zum 15. Februar 2018 online.

FAQs

In den FAQs findest Du Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um unser Crowdinvesting Praktikum 2018.

Wann beginnt das Praktikum und wie lange dauert es?

Das vierwöchige Praktikum beginnt am 5. März 2018 und endet am 30. März 2018. Während der Dauer des Praktikums solltest Du möglichst vier Tage pro Woche verfügbar sein.

Was sind die Bewerbungsvoraussetzungen?

Du solltest mindestens im 2. Fachsemester studieren und Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen haben.

Wie kann ich mich für das Praktikum Crowdinvesting bewerben?

Du kannst Dich bis zum 15. Februar 2018 online bewerben.

Welche Bewerbungsunterlagen sollte ich einreichen?

Deine Bewerbung sollte ein aussagekräftiges Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie idealerweise Nachweise über erbrachte Studienleistungen enthalten.

Welche Vorkenntnisse benötige ich?

Grundkenntnisse im Gesellschaftsrecht oder in Bilanzierung sind von Vorteil, jedoch keine zwingende Voraussetzung. Alles Weitere lernst Du gemeinsam mit den anderen Teilnehmern während der Lectures und der Case-Studies.

Erhalte ich ein Teilnehmerzertifikat?

Du erhältst am letzten Praktikumstag ein ausführliches und anerkanntes Teilnehmerzertifikat, das Du bei Bewerbungen als Nachweis für Dein Interesse und Deine Leistungsbereitschaft beifügen kannst. Damit hebst Du Dich in jedem Fall von anderen Bewerbern ab und wirst einen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Benötige ich einen eigenen Laptop, Gesetzestexte oder andere Materialien?

Dir wird vor Ort für die Zwecke des Praktikums ein Laptop zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhältst Du ein Kompendium über die wichtigsten Begriffe und Gesetzesnormen, das Du am Ende Deines Praktikums behalten kannst.

Wird das Praktikum als Pflichtpraktikum für das 1. Staatsexamen anerkannt?

Das Praktikum wird nach den Bestimmungen der Juristenausbildungsgesetze und der Juristenausbildungsordnungen der jeweiligen Bundesländer (bspw. für Berlin § 6 JAG i. V. m. § 2 JAO Berlin) in der Regel als Pflichtpraktikum anerkannt.

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