LG Flensburg: Werbung mit „Zahnarzt für Implantologie“ ist wettbewerbswidrig
„Zahnarzt für Implantologie“ ist wettbewerbswidrig
Der Fachbeitrag „LG Flensburg: Werbung mit „Zahnarzt für Implantologie“ ist wettbewerbswidrig“ wurde von Norman Langhoff in dem Fachmagazin „PI Praxis Implantologie 01/2019“ veröffentlicht.
Wer in einem Online-Branchenverzeichnis unter den Kategorien „Zahnarzt für Implantologie“ und „Zahnarzt für Endodontie“ wirbt, begründet eine Verwechslungsgefahr mit der Facharztbezeichnung und handelt insoweit wettbewerbswidrig. So entschied das Landgericht Flensburg (Urteil vom 29.12.2017, Az. 6 HK O 51/17)
Publikation: PI Praxis Implantologie
Ausgabe: 01/2019
Seite: 4