Nicht dokumentierte Aufklärung kann durch Parteianhörung nachgewiesen werden
Der Fachbeitrag „Nicht dokumentierte Aufklärung kann durch Parteianhörung nachgewiesen werden“ wurde von Norman Langhoff in dem Fachmagazin „PI Praxis Implantologie“ veröffentlicht.
In einer aufschlussreichen Entscheidung vom 17.07.2017 (Az. 5 U 644/17, Abruf-Nr.199052 unter pi.iww.de) hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu den Grenzen der Dokumentationspflicht im Rahmen der therapeutischen Aufklärung geäußert. Gleichzeitig hat das Gericht hilfreiche Ausführungen zur Parteianhörung gemacht.
Publikation: PI Praxis Implantologie
Ausgabe: 02/2018
Seite: 1