Verfassungswidrigkeit der Nachzahlungszinsen: Kehrtwende des BFH?

21.08.2018 | Dr. Katarina Günther
Der Fachbeitrag „Verfassungswidrigkeit der Nachzahlungszinsen: Kehrtwende des BFH?“ wurde von Dr. Katarina Günther in dem Fachmagazin „WPg“ veröffentlicht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen gemäß §§ 233a, 238 Abgabenordung (AO) für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015. Mit Beschluss vom 25.04.2018 – IX B 21/18 hat er daher in einem Eilverfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die Zinsen betragen für jeden vollen Monat ein halbes Prozent. Nach Ansicht des BFH sei der Zinssatz infolge eines strukturellen und verfestigten Niedrigzinsniveaus realitätsfern und gleichheitswidrig und habe daher einen Sanktionscharakter. Ende vergangenen Jahres hatte der BFH für die Zinszeiträume bis 2013 (BFH-Urteil vom 09.11.2017 – III R 10/16 die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel noch verworfen. Welche Konsequenzen hat die aktuelle Entscheidung des BFH und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Unternehmer?

Publikation: WPg
Ausgabe: 12.2018
Seite: 1053

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