Der Brexit und die britische Limited - was man im Blick behalten sollte
Der Fachbeitrag „Der Brexit und die britische Limited - was man im Blick behalten sollte" wurde von Dr. Martin F. Köhler, Jana Mähl-Hupka im Berliner Anwaltsblatt veröffentlicht.
Nachdem in den 2000er Jahren in Deutschland zunächst ein regelrechter Boom britischer Limiteds beobachtet werden konnte, der insbesondere auf die geringen Kapitalanforderungen dieser Gesellschaftsform zurückzuführen war, ist seit der Einführung der Unternehmergesellschaft im Jahre 2008 die Zahl der Limiteds merklich zurückgegangen. Gleichwohl waren Anfang dieses Jahres in Deutschland nach wie vor über 7.400 britische Limiteds eingetragen. Vorbehaltlich des Abschlusses eines weitergehenden Abkommens über den Zeitpunkt bzw. die Reichweite des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU hätten britische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland in dieser Rechtsform keinen Bestand mehr – mit entsprechenden Haftungsfolgen für die Gesellschafter. Mit Anhalten der Verhandlungen über ein Austritts- bzw. Übergangsabkommen steigt daher der Handlungszwang in Bezug auf diese Gesellschaften. Auch die mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) kürzlich vorgestellte Handlungsoption stellt kein Allheilmittel dar, sodass die denkbaren Vorgehensweisen abzuwägen und ggf. zeitnah umzusetzen sind.