Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der ESSANELLE HAIR GROUP AG: Hauptversammlung stimmt Squeeze-out zu
Squeeze-out bei der ESSANELLE HAIR GROUP AG
Die ordentliche Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG, Düsseldorf, hat am 27. Juni 2014 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die Hauptaktionärin, die HairGroup AG, Düsseldorf, gegen Gewährung einer von der HairGroup AG zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung in Höhe von EUR 11,27 je Aktie der ESSANELLE HAIR GROUP AG. Die Verschmelzung der ESSANELLE HAIR GROUP AG auf die HairGroup AG ist am 12. August 2014 durch Eintragung in das Handelsregister der HairGroup AG wirksam geworden. Die ESSANELLE HAIR GROUP AG ist damit erloschen.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch Mazars als der durch das Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten, sachverständigen Prüferin geprüft und bestätigt. In diesem Zusammenhang hat Mazars eine Bewertung der ESSANELLE HAIR GROUP AG vorgenommen.
Berater Mazars: Susann Ihlau, Hendrik Duscha
Über Mazars
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