Corona-Krise: Mazars-Umfrage zu Steuererleichterungen des Bundes – Wie relevant sind sie in der Praxis?
Umfrage zu Steuererleichterungen des Bundes
- 57 % der Unternehmen wollen Finanzhilfen des Bundes bzw. der Länder in Anspruch nehmen
- Für 56 % ist das Kurzarbeitergeld ein probates Mittel zur Krisenbewältigung
20.04.2020 – Berlin – Um die deutsche Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung am 15. März 2020 ein umfassendes Hilfspaket zur Verfügung gestellt. Dieses beinhaltet neben Finanzhilfen und einer Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds auch steuerliche Maßnahmen in Form von Steuerstundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen. Diese steuerlichen Hilfsmaßnahmen werden zunächst als probates Mittel zur Krisenbewältigung betrachtet: 70 % der teilnehmenden Unternehmen bewerten sie als hilfreich bzw. sehr hilfreich. Dennoch greift aktuell weniger als die Hälfte der Unternehmen darauf zurück oder beabsichtigt, dies zu tun. Das zeigt die Blitzumfrage „Relevanz von Steuererleichterungen für die Bewältigung der Corona-Krise“, die Mazars unter seinen Mandanten zwischen dem 27. März und dem 1. April 2020 durchgeführt hat. Zudem verdeutlicht die Umfrage, welche staatlichen Hilfsmaßnahmen darüber hinaus unmittelbar nach Inkrafttreten des Hilfspakets von Unternehmen zur Krisenbewältigung in Anspruch genommen wurden.
Steuererleichterungen von weniger als der Hälfte der Unternehmen beansprucht
Zu den am häufigsten genutzten Maßnahmen zählen bei den steuerlichen Erleichterungen die Herabsetzung der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuervorauszahlungen (44 %) sowie die Stundung bereits fälliger Einkommens- bzw. Körperschaftsteuern (34 %). Die Möglichkeit, Sozialabgaben zu stunden, wird dagegen aktuell von lediglich 25 % der Befragten in Anspruch genommen und besitzt damit die geringste Relevanz.
„Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass Steuerstundungen zurzeit in der Regel nur für einen 3-Monatszeitraum seitens der Finanzbehörden möglich sind. Sozialabgaben können sogar nur bis zum 27. Mai gestundet werden. Außerdem muss hierfür bei jeder Krankenkasse ein gesonderter Antrag gestellt werden“, führt Stefan Hölzemann, Partner bei Mazars und (Co-)Autor der Studie aus. Hölzemann, zuvor Gründungspartner bei WTS und Niederlassungsleiter des Kölner Standortes, wechselte Anfang Januar zu Mazars. Er verstärkt seitdem das Unternehmen mit seiner langjährigen Steuerexpertise und steht Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten während der Corona-Krise zur Seite. Unterstützung erhält Hölzemann unter anderem von einem 25-köpfigen Team an Steuerexperten, das ebenfalls von WTS zu Mazars wechselte, und seit Anfang April an den Standorten Köln und München aktiv ist.
Hölzemann sieht in Bezug auf steuerliche Erleichterungen die politischen Verantwortlichen in der Pflicht: „Stundungsfristen müssen verlängert werden, damit diese Maßnahmen den Unternehmen einen echten Mehrwert bieten. Dadurch kann ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um die Liquiditätskrise zu bewältigen.“
Finanzhilfen und Kurzarbeitergeld mit höchster Relevanz
Im Vergleich dazu haben Finanzhilfen und die Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds eine größere Bedeutung für die befragten Unternehmen: 57 % gaben an, Finanzhilfen des Bundes bzw. der Länder in Anspruch zu nehmen oder dies zu beabsichtigen. Um die eigene Liquidität zu sichern und den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, nutzen 56 % der Unternehmen zudem das Kurzarbeitergeld. „Die Finanzhilfen und das Kurzarbeitergeld sind bei den Unternehmen die beliebtesten Hilfsleistungen. Außerdem zeigt sich, dass insbesondere Akteure, die stark bis sehr stark von der Corona-Krise betroffen sind, diese Hilfen signifikant häufiger beantragen“, erläutert Gerhard Schmitt, Partner im Bereich Tax bei Mazars und (Co-)Autor der Umfrage.
Über die Umfrage
An der Blitz-Umfrage von Mazars mit dem Titel „Relevanz von Steuererleichterungen für die Bewältigung der Corona-Krise“ nahmen 118 Unternehmen aus 21 Branchen teil. Es waren überwiegend (72 %) kleine bis mittelgroße Unternehmen (Umsatz bis zu EUR 50 Mio.) beteiligt. Mit 28 % war der Anteil der Großunternehmen (Umsatz über EUR 50 Mio.) im Vergleich zu deren bundesweiter Verbreitung, die bei 4 % liegt, jedoch überproportional hoch. Die Befragung wurde mittels Online-Fragebogen zwischen dem 27. März und dem 1. April 2020 unter Mandanten von Mazars durchgeführt.
Der vollständige Report der Umfrage kann hier heruntergeladen werden.