Mazars berät GS1 Germany bei dem Verkauf der atrify GmbH an die 1WorldSync Holdings, Inc.
Die GS1 Germany GmbH mit Sitz in Köln ist Teil des weltweiten „Global Standards One“-Netzwerks. Das Unternehmen befasst sich mit der Rationalisierung des Daten- und Warenverkehrs sowie der Organisationsabläufe zwischen Herstellern, Handelsunternehmen, Dienstleistern wie auch staatlichen Organisationen und Behörden. GS1 Germany schafft dank ihrer 24 Standards, wie EAN/GTIN und GS1 Barcode, in über 20 Branchen effiziente und sichere Geschäftsprozesse über Unternehmensgrenzen und Kontinente hinweg.
Ihre Tochtergesellschaft, die atrify GmbH, ebenfalls mit Sitz in Köln, ist ein führender und zertifizierter GDSN(Global Data Synchronization Network)-Datenpoolbetreiber. Dabei bietet atrify Software-Lösungen mit umfassenden Services für den Konsumgüter- und Healthcare-Sektor. Ein Fokus der Leistungen liegt auf dem Product Content Management, für das die atrify ein breites Lösungsportfolio anbietet.
Das US-Unternehmen 1WorldSync Holdings, Inc. ist ein führendes Software-as-a-Service-Netzwerk, das es Unternehmen ermöglicht, kritische Produktdaten sicher und kontinuierlich mit einer Gemeinschaft von Händlern und Betreibern aus verschiedenen Branchen – darunter Konsumgüter, Lebensmittelservice, Elektronik und Gesundheitswesen – zu teilen. 1WorldSync Holdings wurde zunächst als Joint Venture von GS1 US und GS1 Germany GmbH gegründet. 2019 hat Battery Ventures 1WorldSync Holdings erworben. Im Rahmen der damaligen Transaktion wurde die heutige atrify GmbH im Wege eines Carve-out von der GS1 Germany übernommen.
Mazars hat die GS1 Germany umfassend bei dem gesamten Transaktionszyklus beraten, insbesondere bei der Gestaltung und Verhandlung des Kaufvertrags und aller Nebendokumente, sowie im Rahmen der vorgelagerten Due Diligence unterstützt. Darüber hinaus hat Mazars die Zusammenarbeit mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Bereich Financial und Tax koordiniert.
Dr. Philipp Wüllrich, Partner bei Mazars in Deutschland und Experte für M&A sowie Technologietransaktionen: „Wir freuen uns, dass wir die GS1 Germany erneut bei einer wichtigen internationalen Transaktion umfassend beraten durften. Die langjährige Zusammenarbeit mit GS1 Germany sowie unsere Markt- und Branchenkenntnis haben geholfen, die Transaktion in dem vom Mandanten gewünschten Zeitfenster zu realisieren. Wir gratulieren der GS1 Germany zu diesem großartigen Erfolg.“
Rechtliche Berater GS1 Germany
Mazars: Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Federführung, Partner, M&A, Köln), Alexander Labus (Partner, M&A, München), René Udwari (Salary Partner, M&A, Frankfurt), Florian Helbig (Salary Partner, IP/IT, Leipzig), Melek Mounzer (Associate, M&A, Frankfurt), Yannik Metz (Associate, M&A, Köln), Dr. Philipp Wollert (Associate, Arbeitsrecht, Köln)
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Stephan Fetsch (Partner, Deal Advisory, Köln), Michael Diehl (Partner, Tax, Essen)
Rechtliche Berater 1WorldSync Holdings, Inc. / Battery Ventures
White & Case: Stefan Koch (Federführung, Partner, M&A, Frankfurt), Hugo J. S. Schwarz-Leite (Local Partner, M&A, Frankfurt), Dr. Albrecht Schaefer (Local Partner, M&A, Frankfurt), Mathias Bogusch (Local Partner, Commercial, Frankfurt), Eva Shaw (Associate, M&A, Frankfurt)
Über Mazars
Mazars ist eine international integrierte Partnerschaft, die auf die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht¹ sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting spezialisiert ist. Wir sind in über 95 Ländern und Regionen der Welt tätig und greifen auf die Expertise von mehr als 47.000 Professionals zurück – mehr als 30.000 in der integrierten Partnerschaft von Mazars und mehr als 17.000 über die Mazars North America Alliance –, um Mandant*innen jeder Größe in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.
In Deutschland ist Mazars mit rund 120 Partner*innen und 2.000 Mitarbeiter*innen an zwölf Standorten vertreten und gehört mit einem Jahresumsatz von über 233 Millionen Euro zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften.
¹Wenn nach den geltenden Landesgesetzen zulässig.