Mazars berät den Aachener TechVision Fonds
Mazars berät den Aachener TechVision Fonds
Köln. Ein Team von Mazars unter der Federführung des Kölner Partners Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. hat den Lead Investor TechVision Fonds I für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH & Co. KG bei seinem Investment in die CUREosity GmbH mit Sitz in Düsseldorf begleitet. Die Finanzierungsrunde belief sich auf insgesamt 3,5 Millionen Euro und erfolgte gemeinsam mit weiteren Investoren und Business Angels.
Der TechVision Fonds (TVF) stellt jungen technologieorientierten Unternehmen und Startups im Rheinland insgesamt 55 Millionen Euro Risikokapital bereit.
Das 2018 von den Gründern Thomas Saur, Stefan Arand und Marco Faulhammer in Düsseldorf gegründete Startup CUREosity entwickelt innovative Therapie-Software unter Nutzung von sog. Virtual-Reality (VR)-Brillen. Im virtuellen Raum und mit spielerischen Inhalten (Gamification) können Patient*innen mit neurologischen oder muskuloskelettalen Beeinträchtigungen ihre kognitiven oder motorischen Fähigkeiten verbessern. Im Gegensatz zu herkömmlichen Behandlungsmethoden können mit dem von CUREosity entwickelten System CUREO mehrere Patient*innen parallel und gleichzeitig individuell durch eine Fachkraft behandelt werden.
„Bei der Beratung durch Dr. Wüllrich und sein Team von Mazars hat uns insbesondere das Zusammentreffen von fundierter VC-Erfahrung und Pragmatismus in der Lösungsfindung gefallen. Startups erwarten auch in einer Finanzierungsrunde, dass das Gegenüber dieselbe Sprache spricht – was hier der Fall ist“, so Björn Lang, zuständiger Principal des TVF Fondsmanagements.
Mazars übernahm im Rahmen der Finanzierungsrunde die rechtliche Due Diligence und beriet bei der Gestaltung und Verhandlung des Investment and Shareholders‘ Agreement sowie der weiteren Transaktionsdokumente.
„Die Begleitung des TechVision Fonds I bei dem Investment in so ein zukunftsträchtiges Thema war sehr spannend. Insofern freuen wir uns, dass wir das Projekt für den Lead Investor umfassend begleiten konnten. Gerade in den Bereichen neue Technologien, aber auch Health und MedTech haben wir eine besonders hohe Expertise und können individuelle Lösungen multidisziplinär aus einer Hand anbieten“, so Dr. Philipp Wüllrich, der seit dem 01. Oktober 2021 als Partner zu Mazars in Köln gestoßen war, um die strategische Ausrichtung in der Region West voranzutreiben.
„Wir haben uns in den vergangenen Monaten gezielt in den Beratungsbereichen Venture Capital und Technologietransaktionen verstärkt. Es ist schön zu sehen, mit welcher Dynamik die Integration der neuen Kollegen Fahrt aufnimmt“, kommentiert Rudolf von Raven, Leiter der Rechtsberatung bei Mazars in Deutschland.
Die Gesellschaft/Altgesellschafter wurden bei der Finanzierungsrunde umfassend von ADVANT Beiten beraten.
Rechtliche Berater TechVison Fonds I
Mazars: Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Federführung, Partner, M&A/Venture Capital, Köln), Florian Helbig (Salary Partner, IP/IT, Leipzig), Philipp Wollert (Associate, Arbeitsrecht, Köln)
TechVision Fonds I: Bernhard Kugel (Geschäftsführer), Björn Lang (Principal/Prokurist)
Rechtliche Berater CUREosity GmbH/Altgesellschafter
ADVANT Beiten: Dr. Sebastian Weller (Partner, Corporate/M&A, Düsseldorf), Markus Schönherr (Associate, M&A, Düsseldorf)
Über Mazars
Mazars ist eine international integrierte Partnerschaft, die auf die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht¹ sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting spezialisiert ist. Wir sind in über 90 Ländern und Regionen der Welt tätig und greifen auf die Expertise von mehr als 42.000 Professionals zurück – mehr als 26.000 in der integrierten Partnerschaft von Mazars und mehr als 16.000 über die Mazars North America Alliance –, um Mandant*innen jeder Größe in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.
In Deutschland ist Mazars mit 108 Partner*innen und mehr als 1.700 Mitarbeiter*innen an zwölf Standorten vertreten und gehört mit einem Jahresumsatz von rund 182 Millionen Euro zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften.
¹wo dies nach den geltenden Landesgesetzen zulässig ist