Doing Business in the UK Februar 2016

BRITAIN + EXIT = BREXIT
„Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“

Art. 50 Abs. 1 EU-Vertrag

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, fortfolgend als UK bezeichnet, erwägt den Austritt aus der Europäischen Union. Der amtierende Premierminister David Cameron hat seinem Volk ein Referendum bis spätestens Ende 2017 zugesagt. Maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang des Volksentscheids werden die im Vorfeld geführten Verhandlungen der Briten mit der EU haben. David Cameron stellt vier zentrale Forderungen:

Forderung 1

Keine „immer engere Union der Völker Europas“ Dem UK widerstrebt seit jeher das in den EU-Verträgen manifestierte Ziel des kontinuierlichen Ausbaus der europäischen Integration auf Kosten der eigenen politischen Souveränität. David Cameron fordert die EU auf, sein Land von diesem Ziel auszunehmen. Stattdessen soll die Stellung nationaler Parlamente gestärkt werden.

Forderung 2

Keine Benachteiligung der Nicht-Euroländer David Cameron fordert eine rechtlich bindende Zusage seitens der EU, dass die Euro-Staaten das UK nicht zu Entscheidungen zwingen, die seine Wirtschaft betreffen. Gemeint sind insbesondere Beschlüsse zum Binnenmarkt, zur Bankenregulierung und zur Überwachung der Finanzstabilität. Weiter wird gefordert, dass die Nicht-Euroländer und damit auch das UK nicht für eine Stabilisierung des Euro zahlen müssen.

Forderung 3

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU David Cameron sieht in der zunehmenden EU-Bürokratie ein Hindernis für eine nachhaltig positive Entwicklung der Wirtschaft in der EU und damit im eigenen Land. Eingefordert wird der Abbau von Bürokratie und EU-Vorgaben, um die Gesamtlasten der Wirtschaft zu verringern und die Wirtschaft zu stärken.

Forderung 4

Einschränkung der Sozialleistungen für EU-Bürger David Cameron steht zum EU-Freizügigkeitsgrundsatz. Dies allerdings nur im Kontext von Arbeit. So sollen EU-Ausländern erst dann Sozialleistungen gewährt werden, wenn sie vier Jahre im UK gearbeitet haben. Der Anreiz, in das UK zu immigrieren, um hier ab dem ersten Tag höhere Sozialleistungen zu beziehen, soll hiermit gestoppt werden.

Brexit

Politischer Rückblick

Die Auseinandersetzung um die Rolle des UK in Europa hat historischen Charakter und ist seit jeher von pro- und kontraeuropäischen Phasen gekennzeichnet:

1946

Winston Churchill fordert in seiner Züricher Rede zur Gründung der Vereinigten Staaten von Europa auf. Bis heute nicht abschließend geklärt ist, ob er das UK als Mitgliedstaat sieht.

1948

Das UK ist neben Frankreich und den Benelux-Staaten Unterzeichner des Brüsseler Pakts, einem militärischen Beistandspakt.

1951

Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch Frankreich, Italien, die Benelux- Staaten und Deutschland erfolgt ohne das UK. Die Briten sehen die Ziele der EGKS im Konflikt mit denen des Commonwealth.

1957

Die Gründungen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erfolgen ebenfalls ohne das UK. Die EWG plant die Etablierung einer europäischen Zollunion, die politische Integration bedingt. Letztere ist nicht im Sinne der Briten.

1960

Das UK, Norwegen, Schweden, Dänemark, die Schweiz, Österreich und Portugal gründen die European Free Trade Association (EFTA). Die EFTA bildet als Freihandelszone mit deutlich geringerem Maß an politischer Integration ein Gegenmodell zur EWG.

1961

Der wirtschaftliche Niedergang des UK führt 1961 zu einem ersten Beitrittsgesuch durch den konservativen Premierminister Harold MacMillan. Diesen lehnt Frankreichs Präsident Charles de Gaulle jedoch durch Gebrauch seines Vetos ab.

1967

Ein weiteres Beitrittsansuchen, diesmal durch die Labour-Regierung von Harold Wilson, scheitert neuerlich am Veto Charles de Gaulles.

1967

Durch Zusammenlegung von EWG, EGKS und Euratom entsteht die Europäische Gemeinschaft (EG) ohne Beteiligung des UK.

1973

Nach Rücktritt Charles de Gaulles 1969 und seinem Tod ein Jahr darauf verhandelt das UK erneut und wird 1973 Mitglied der EG.

1975

An den Beitritt in die EG 1973 knüpft das UK die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Aufschwung. Der erwartete Boom bleibt aufgrund des Ölpreisschocks aus. Die Folge ist deutliche Kritik an der EG, insbesondere seitens der Labour-Partei. 1975 kommt es zum bislang einzigen Volksentscheid, in dem sich 66 Prozent der Briten für Europa und damit für einen Verbleib in der EG aussprechen.

1979

Nachdem Margaret Thatcher die europäische Integration als Nachteil für die Wirtschaft des UK identifiziert hat, leistet sie erheblichen Widerstand gegen den Kurs der EG. 1984 erreicht sie eine Reduktion der Nettozahlungen ihres Landes an die EG. Unvergessen ihre Formulierung: „I want my money back!“

1991

Auch Margaret Thatchers Nachfolger John Major distanziert sich von der EG. Er verhandelt 1991 das britische „Opt-out“ aus der im Vertrag von Maastricht vorgesehenen Schaffung einer Währungsunion. Weiter setzt er durch, dass das UK weiterhin unbeschränkt Personalkontrollen durchführen darf, was eine Ausnahmeregelung bei der Umsetzung der Schengener Regeln in EU-Recht darstellt.

1997

Mit dem Labour-Premierminister Tony Blair und dessen Pro-Europe-Manifesto wird das UK wieder europafreundlicher. Seinem Wahlversprechen, während seiner Amtszeit einen Volksentscheid zum Euro sowie eine Abstimmung zum Vertrag von Lissabon abzuhalten, kommt Tony Blair nicht nach.

1999

Die im Jahr 1993 gegründete Partei United Kingdom Independence Party (UKIP), die Sprachrohr von EU-Gegnern ist, tritt im Jahr 1999 erstmals wirklich in Erscheinung. Sie gewinnt sieben Prozent der Stimmen und damit drei Sitze bei den Wahlen zum EU-Parlament. Seitdem erstarkt die Partei kontinuierlich. 2014 ist UKIP bereits die erfolgreichste britische Partei bei den EU-Wahlen, gewinnt 27,5 Prozent der Stimmen und damit 24 Sitze.

2015

Dem amtierenden konservativen Premierminister David Cameron gelingt die Wiederwahl. Er verspricht dem UK einen Volksentscheid zum Verbleib in der EU bis 2017. Zuvor soll hart mit der EU verhandelt, ein neues EU-Paket erzielt und weitreichende EU-Reformen initiiert werden.

Was trägt das UK zum EU-Haushalt bei?

Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind absolut die drei größten Nettozahler. Sie zahlen etwas weniger als 1 Prozent ihres Bruttoinlandeinkommens in den EU-Haushalt ein (Stand 2013). Der Nettobeitrag Großbritanniens beträgt, trotz des von Margaret Thatcher ausgehandelten sogenannten Briten-Rabatts, 8.642 Millionen Euro und rangiert damit auf Platz zwei nach Deutschland.

Top-5-Nettozahler

(Quelle: ifo Institut)

Welche Rolle spielt das UK wirtschaftlich gesehen für Deutschland

Deutschland und das UK sind durch intensive wirtschaftliche Beziehungen miteinander verflochten. Die Länder sind füreinander sowohl wichtige Handels- als auch Investitionspartner. Deutschland ist für das UK im Warenhandel vor den USA der wichtigste Handelspartner. Für Deutschland liegt das UK unter den Handelspartnern an vierter Stelle. Der bilaterale Warenhandel weist traditionell einen Überschuss zugunsten Deutschlands aus (deutsche Exporte im Jahr 2014: 92 Milliarden Euro, deutsche Importe im gleichen Zeitraum: 44 Milliarden Euro). Zu den wichtigsten Handelsgütern zählen Roh- und Erdöl, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse sowie Kraftwagen. Unter Einbeziehung des für die UK-Außenwirtschaft eine große Rolle spielenden Dienstleistungssektors rückt das UK auf Platz drei der wichtigsten Handelspartner Deutschlands auf, während Deutschland nach den USA für das UK an zweiter Stelle liegt.

Mehr als 2.500 deutsche Unternehmen verfügen über Niederlassungen im UK und beschäftigen rund 370.000 Angestellte, was mehr als einem Prozent aller britischen Beschäftigten entspricht. In Deutschland wiederum sind ca. 3.000 britische Unternehmen engagiert. Die deutschen mittelbaren und unmittelbaren Direktinvestitionen im UK lagen 2014 bei ca. 121 Milliarden Euro. Hier sind Namen wie Siemens, Bosch, BMW, VW, RWE, E.ON, Deutsche Telekom, Deutsche Post und Heidelberg Zement zu nennen. Die britischen mittelbaren und unmittelbaren Direktinvestitionen, getätigt von Unternehmen wie BP, Shell, GKN, Terra Firma und Rolls Royce, betrugen 2014 49 Milliarden Euro.

(Quelle: Auswärtiges Amt)

UKIP - United Kingdom Independence Party: Meinungsführer im Kampf für den Brexit

„We want our country back.“

Nigel Farage, Parteiführer UKIP

Die im Jahr 1993 gegründete Partei UKIP verfolgt seit Beginn ein Ziel: den Austritt des UK aus der Europäischen Union. Parteiführer Nigel Farage sieht in der zunehmenden Integration der EU-Mitgliedstaaten eine Kralle, die dem UK seine Persönlichkeit nimmt, seine Wirtschaft schwächt und seine politische Freiheit raubt. UKIP erfreut sich seit seiner Gründung fortwährend zunehmender Beliebtheit. Im Unterhaus ist die Partei aktuell mit einem von 650, im Europaparlament mit 22 von 73 Sitzen vertreten. Es ist zu erwarten, dass UKIP ein lauter und gehörter Meinungsführer im Kampf um die Wählerstimmen für den Brexit im Vorfeld des Volksentscheids sein wird.

Key Facts

• Gründung am 3. September 1993

• Parteiführer: Nigel Farage

• Generalsekretär: Jonathan Arnott

• Hauptsitz: Newton Abbot

UKIP auf Erfolgskurs bei den Europawahlen 1994 bis 2014

(Quelle: www.ukip.org)

Der Versuch eines Ausblicks

„Prediction is very difficult, especially about the future.“ Übersetzt: „Prognosen sind besonders schwierig, insbesondere wenn sie die Zukunft betreffen“, ein viel zitiertes Sprichwort, das unterschiedlichen Personen zugeschrieben wird.

Kommt es zum Brexit?

Sicher ist, dass es einen Volksentscheid zum Verbleib des UK in der Europäischen Union geben wird. Dies bis spätestens Ende 2017, wobei derzeit ein Datum im Sommer 2016 greifbar scheint. Wie realistisch ist es jedoch, dass das britische Volk für einen Austritt seines Landes aus der Europäischen Union votiert?

Die Briten identifizieren sich weit weniger mit der Europäischen Union als beispielsweise die Deutschen. Das UK zählt nicht zu den Gründern des integrierten Europas. Der Eintritt erfolgte erst 1973, zu einem Zeitpunkt, an dem sich das UK wirtschaftlich in einer schwierigen Lage befand. Als der erhoffte wirtschaftliche Aufschwung aufgrund des Ölschocks ausblieb, folgte bereits zwei Jahre nach Eintritt der erste und bislang einzige Volksentscheid zum Austritt. 1975 entschied sich das britische Volk für den Fortbestand der Mitgliedschaft, stellt jedoch seither die Richtigkeit dieser Entscheidung zunehmend in Frage.

Ein Austritt des UK würde zwar den wirtschaftsstrategischen Vorteil der EU-Mitgliedschaft gefährden und dem UK mitgliedschaftsrechtlich gesicherte Einflussmöglichkeiten auf die politischen Entwicklungen im EU-Raum nehmen. Sind diese Aspekte jedoch den bereits bestehenden sowie zukünftig möglicherweise noch zunehmenden Verlust politischer Souveränität wert – zugunsten eines politisch integrierten Europas, das das UK im Grunde gar nicht anstrebt und stattdessen gern auf eine Freihandelszone reduziert sähe? Ließen sich die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen eines Austritts durch die Begründung alternativer-strategischer Partnerschaften kompensieren? Könnte eine neue eigenständigere Positionierung des Landes in der globalisierten Welt für das UK sogar vorteilhaft sein und dieses möglicherweise zu einer neuen wirtschaftlichen Blüte führen?

Auf diese Fragen versuchen die pro- und kontraeuropäischen Lager im UK dieser Tage überzeugende Antworten zu finden. Entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Referendums dürfte ein Verhandlungserfolg des Premierministers David Cameron mit der Europäischen Union haben. Dann müsste es ihm aber gelingen, zumindest einige wichtige Teile seiner Forderungen in einer Weise durchzusetzen, dass dies von den Stimmberechtigten auch als substanzieller Erfolg gewertet und nicht als bloßer Formelkompromiss angesehen wird. David Cameron hat daher gegenüber den EU-Mitgliedstaaten bereits klargestellt, dass er seinem Volk, im Falle nicht zufriedenstellender Verhandlungsergebnisse nicht zum Verbleib in der EU raten wird.

Konsequenzen eines Brexits für deutsche Unternehmen mit wirtschaftlicher Verflechtung im UK

Entscheiden sich die Briten im Rahmen des Volksentscheids mehrheitlich gegen den Verbleib in der Europäischen Union, so würde das UK gegenüber dem Europäischen Rat seine Austrittsabsicht erklären müssen. Anschließend müsste es auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rats mit der Europäischen Union ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aushandeln und schließen. In diesem Abkommen würde auch der Rahmen für die künftigen Beziehungen des UK zur Europäischen Union geregelt. Von dem Inhalt des Abkommens hingen die Konsequenzen für deutsche Unternehmen ab.

Verschiedene Gestaltungsvarianten wären vorstellbar, so zum Beispiel eine reine Handelsbeziehung im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) oder die Vereinbarung eines Freihandelsabkommens analog zum geplanten transatlantischen TTIP. Ebenso käme die Gründung einer Zollunion nach türkischem Vorbild in Betracht. Und nicht zuletzt wäre auch der Beitritt des UK zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – dieser gehören allerdings derzeit nur noch Island sowie die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen an – und damit zugleich zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der wiederum die Mitglieder von EU und EFTA (mit Ausnahme der Schweiz) vereint, ein gangbares Szenario. Auch wäre ein vertragliches Sonderstatut nach dem Vorbild der Schweiz denkbar, die mit der EU abkommensrechtlich eng verknüpft ist.

Welcher Weg dabei auch immer beschritten werden sollte: Mit dem Austritt des UK aus der Europäischen Union würde für deutsche Unternehmen mit wirtschaftlichen Verflechtungen im UK folglich zunächst ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit entstehen.

Einige Beispiele

1. Grundfreiheiten

Deutsche Unternehmen partizipieren derzeit an den in den EU-Verträgen verankerten vier Grundfreiheiten. Hierzu zählen der freie Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit, die Freizügigkeit sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Es ist derzeit nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen der Wegfall dieser vier Grundpfeiler der wirtschaftlichen Ordnung auf das operative Geschäft deutscher Unternehmen im UK hätte.

2. Laufende Verträge, die englischem Recht unterliegen

Aktuell sind die EU-Verordnungen wesentliche Bestandteile des englischen Rechts. Mit Austritt des UK aus der EU verlören diese Regelungen ihre bindende Wirkung für das UK. Auch könnte sich das UK von dem nach Maßgabe der EURichtlinien geschaffenen nationalen Recht lösen. Welchen Einfluss hätten solche Entwicklungen auf die Auslegung von laufenden, noch nach EU-Maßgabe geschlossenen Verträge? Könnten deutschen Unternehmen hieraus wirtschaftliche Nachteile entstehen und wenn ja, welche?

3. Steuerrecht

Auch steuerrechtlich ergäben sich Rechtsunsicherheiten: Handlungsbedarf entstünde vermutlich für multinationale Unternehmen, die ihre EU-Aktivitäten über eine britische Holding führen. Hier bestünde die Gefahr, dass auf EU-Richtlinien basierende nationale Regelungen im Verhältnis zum UK keine Geltung mehr hätten mit der Konsequenz, dass die ursprünglich angestrebten Steuervorteile entfielen. Ein weiteres Risiko ergäbe sich im Bereich der Umsatzsteuer. Denn durch den Brexit würde das UK unweigerlich zu einem sogenannten Drittstaat, was eine Umstrukturierung der Warenströme im Konzern erforderlich machen könnte.

Fazit

Sollte der Brexit tatsächlich in naher Zukunft Realität werden, so dürften deutsche Unternehmen, die bereits bei Vertragsabschlüssen mit UK-Bezug vorausschauend auf der Geltung deutschen Rechts bestanden hatten, geringeren Rechtsrisiken ausgesetzt sein. Auch vorsorglich getroffene Sonderregelungen für den Fall des Brexit (z. B. Sonderkündigungsrechte) könnten die Rechtssicherheit erhöhen.

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