Newsletter „Steuern“ 4/2024

Ein ereignisreiches Jahr 2024 neigt sich dem Ende entgegen. Zeit, ein wenig zur Ruhe zu kommen und sich auf das zu besinnen, was persönlich wichtig ist. Steuerlich möchten wir Sie gut vorbereitet ins neue Jahr starten lassen.

Daher haben wir wichtige steuerliche Gesetzesänderungen und Neuerungen zum Jahreswechsel für Sie zusammengestellt.

Zum 1. Januar 2025 treten im Bereich der Verrechnungspreise geänderte Vorlageverpflichtungen für die Verrechnungspreisdokumentation in Kraft. Ob diese Änderungen tatsächlich zu dem hiermit verfolgten Ziel, der Bürokratieentlastung von Steuerpflichtigen und Wirtschaft führen, bleibt abzuwarten.

Auch im Bereich des Lohnsteuerrechts hatte die Ampelkoalition noch vor ihrem Bruch verschiedene Änderungen auf den Weg gebracht. Wesentliche geplante Neuerungen in diesem Bereich betreffen u. a. Änderungen bei den Mitarbeiterbeteiligungen, die Besteuerung von Arbeitslohn für Freistellung in grenzüberschreitenden Fällen, die Steuerklassenwahl sowie die Einführung eines sog. Mobilitätsbudgets.

Ferner möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 4. September 2024 zur steuerlichen Behandlung von inkongruenten Gewinnausschüttungen lenken. Nunmehr erkennt auch die Finanzverwaltung bestimmte Konstellationen (u. a. bei lediglich punktuell satzungsdurchbrechenden Beschlüssen über eine inkongruente Vorabausschüttung bei einer GmbH) als steuerlich zulässig an.

 

Arbeitnehmer/Sozialversicherung

Bilanzsteuerrecht

DAC9

Digital Tax und Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Gewerbesteuer

Immobilienbesteuerung

Körperschaftsteuer

UmwStG

Verrechnungspreise