Bundestag verabschiedet das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG – Pillar 2)
Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Am 10. November 2023 verabschiedete der Bundestag das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG). Damit ist die Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar 2) in Deutschland beschlossen. Das Zeitfenster für eine Umsetzung für die betroffenen Unternehmen mit mehr als 750 Mio. € Umsatz wird zunehmend kleiner. Auch unterhalb dieser Umsatzgrenze sollten sich Unternehmen mit starken Wachstumsambitionen auf die globale Mindestbesteuerung vorbereiten.
Hintergrund
Wie bereits in unserem dritten Steuernewsletter 2023 berichtet, haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 geeinigt, die eine globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen und große inländische Unternehmen in der EU gewährleistet. Neben der Verbesserung der Steuergerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit sollen eine globale Mindestbesteuerung gewährleistet und aggressive Steuergestaltungen bekämpft werden. Diese Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
Die Mazars-Gruppe hat für diese nicht nur fachliche, sondern auch technologisch-prozessuale Herausforderung das passende Tool entwickelt und wurde unter anderem damit beim Taxcellence Award 2023 unter die Top 5 gewählt.
Bedeutung für die Praxis
Das Mazars Pillar-2-Tool setzt neue Maßstäbe: Als vollintegrierte Cloudlösung mit dem Fokusbereich Mittelstand wird ein grundlegend neues Vorgehen für die Bearbeitung der Pillar-2-Compliance geschaffen. Sowohl bottom-up vom Pillar-2-Datenmodell als auch top-down basierend auf den steuerlichen Anforderungen, Einschätzungen und Abweichungen hin zu den Daten ermöglicht es ein pragmatisches und effizientes Vorgehen. Die Pillar-2-Readiness binnen zwei Wochen ist damit möglich und vereint in einem ganzheitlichen Ansatz unsere Steuerfachexpertise und technologische Fachkompetenz in einem pragmatischen und digital getriebenen Lösungsansatz.
Die Softwarelösung unterstützt vollumfassend auf dem Weg von der Datenanalyse über das Scoping und die Safe-Harbour-Checks bis zur automatischen Erstellung eines Berichts zur Pillar-2-Betroffenheit des Unternehmens. Die Fokussierung auf die steuerlichen Berechnungs- und Managementaufgaben erlauben die Weiternutzung der kundeneigenen IT-Systeme ohne kostspielige Eingriffe in die ERP-Landschaft. Die notwendige internationale Zusammenarbeit mit Tochtergesellschaften und externen Beratern wird im Pillar-2-Tool transparent und einfach ermöglicht.
Nicht nur für diese Tool-Lösung, sondern auch für das IRO (International Reporting Obligations)-Tool wurde Mazars unter die Top 5 für den diesjährigen Taxcellence Award gewählt. Das IRO-Tool unterstützt Sie bei Ihren Reportingverpflichtungen und zeigt Leistungsstärke sowie Einfachheit und hat auf jede Daten-Konvertierungsanfrage eine Antwort.
Die Software konvertiert und übermittelt die Berichterstattungsformate Ihrer Reportingverpflichtungen länderübergreifend. Die Mazars Reporting-Engine als Kernelement ermöglicht die Konvertierung nahezu aller Konvertierungsstandards. Neue (inter-)nationale Berichterstattungsverpflichtungen stellen somit keine Herausforderung mehr dar und stehen binnen Minuten bereit.
Das Tool begleitet End-to-End im Reportingprozess vom Datei-Import über die Konvertierung hin zur Übermittlung und automatisierten Bescheidprüfung, und das länderübergreifend. Diese Reporting-Engine ist derzeit einzigartig auf dem Markt und speziell auf die steuerlichen Anforderungen ausgerichtet.
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Autor
Christian Würschinger
Tel.: + 49 170 3766215
Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 4/2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.