Newsletter „Steuern“ 2/2024

Vor den Sommerferien möchten wir Sie mit unserem Tax-Newsletter in gewohnter und bewährter Weise über aktuelle, interessante Entwicklungen in der steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung informieren.

Es gibt auch durchaus positives zu vermelden:

So hat das Bundesfinanzministerium die EuGH- Rechtsprechung aufgegriffen und erkennt nun an, dass entgegen der bisherigen Sichtweise eine falsch in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zu §14c UStG nicht geschuldet wird, wenn keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt (z.B. bei Leistung ausschließlich an Endverbraucher).

Der Bundesfinanzhof hat in einem von Forvis Mazars geführten Verfahren bestätigt, dass der Verlustwegfall gemäß § 8c KStG bei einem schädlichem Beteiligungserwerb nicht auch verrechenbare Verluste gemäß § 15a EStG erfasst. In einem anderen Urteil gelangt der Bundesfinanzhof zu dem für die Praxis erfreulichen Ergebnis, dass ein einbringungsbedingter Übergang von Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft grundsätzlich möglich und entsprechende Gestaltungsansätze (innerhalb der durch § 42 AO gesetzten Grenzen) hinzunehmen sind.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre der neuen Ausgabe unseres Tax-Newsletters.

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