Update DAC9-Legislative: Rat der Europäischen Union erzielt Einigung zu Vereinheitlichung des GIR

Mitte Februar hat das EU-Parlament mehrheitlich für die Verabschiedung der DAC9 - Gesetzgebungsinitiative gestimmt. Nun hat der Rat hat eine politische Einigung über die neue EU-Richtlinie erzielt. Er fungiert als alleiniger Gesetzgeber und wird die DAC 9 nach Abschluss der Überarbeitung förmlich annehmen. Der vorangegangene Vorschlag der EU-Kommission zielt primär darauf ab, die Meldepflichten und den Austausch zur globalen Mindestbesteuerung zu vereinfachen und zu standardisieren.

Hintergrund

Die neue Richtlinienänderung strebt an, multinationalen Unternehmen im Rahmen von Pillar 2 zu ermöglichen, die für den erforderlichen GloBE Information Return relevanten Daten in einer EU-Jurisdiktion über eine einzige Einheit zu melden (hier abrufbar). Gelänge die formale Verabschiedung des Gesetzgebungsvorschlags durch den Rat nicht, müssten GIRs separat für jede Jurisdiktion eingereicht werden. Nach der formalen Zustimmung des Rats soll die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.

Laut der Pressemitteilung des Rats müssen Länder, die sich zuvor für eine spätere Umsetzung der Pillar 2-Richtlinie entschieden haben, die DAC 9 Richtlinie trotzdem innerhalb derselben Frist umsetzen. Es bleibt weiter abzuwarten, wie die Mitgliedstaaten die Richtlinie und deren Implementierung auf nationaler Ebene ausgestalten werden (vgl. BStBK. EU-Informationen aus Brüssel). Erstes Jahr der Berichterstattung ist 2024, wobei Unternehmen mit kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr verpflichtet sind, den ersten GIR bis zum 30. Juni 2026 abzugeben. Für nachfolgende Geschäftsjahre gilt zukünftig eine Frist von 15 Monaten.

Unterstützen der Steuerabteilungen beim Erfassen und Übermitteln der Daten

Der Einsatz spezieller Softwarelösungen kann die Steuerberechnung und den Meldevorgang erheblich vereinfachen. Der entscheidende Mehrwert des Forvis Mazars Pillar 2 Tools liegt darin, alle notwendigen Datenpunkte zentral zu erfassen. Das Tool konvertiert Daten in das erforderliche Format und meldet diese, wo möglich, automatisch an die Steuerbehörde.

Fazit

Unternehmen sollten sich auf eine Verabschiedung der Gesetzgebungsinitiative vorbereiten und DAC9-meldefähig werden. Insbesondere die nationale Ausgestaltung der Richtlinie ist weiter abzuwarten. Selbst wenn Unternehmen eine gewisse Entlastung von bürokratischen Pflichten in Aussicht gestellt wird: Die Herausforderungen, die mit der Erhebung und Qualitätssicherung der relevanten Pillar 2-Daten verbunden sind, bleiben. 

Autor*innen: Christian Würschinger, Antonia Rothfelder

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