Newsletter „Steuern“ 1/2024

Auch im ersten Tax Newsletter des Jahres 2024 möchten wir Sie in gewohnter und bewährter Weise über die aktuellen Entwicklungen in der steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung informieren.

In einer lang erwarteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die für die Praxis wichtige steuerrechtliche Frage geklärt, wonach eine steuerneutrale Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften grundsätzlich möglich sein muss. Der Gesetzgeber ist nunmehr gehalten, insoweit nachzubessern. Einzelheiten dazu lesen Sie im Beitrag.

Ein weiterer Beitrag befasst sich mit Einzelheiten bei der Digitalisierung von Rechnungen (sog. E-Rechnung). So kann der Rechnungsaussteller innerhalb bestimmter Übergangsfristen wählen, ob er statt der E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung ausstellt. Der Rechnungsempfänger ist an diese Entscheidung gebunden und muss den Empfang von E-Rechnungen technisch ermöglichen, und dies nach derzeitigem Stand bereits ab dem 1. Januar 2025. Mehr dazu im Beitrag.

Schließlich möchten wir besonders auf einen Beitrag hinweisen, der sich mit der Aufnahme einer gesetzlichen Erprobungsregelung (Art. 97 § 38 EGAO) beschäftigt, wonach die Finanzverwaltung für eine steuerliche Außenprüfung Prüfungserleichterungen (z. B. Begrenzung auf bestimmte Prüffelder) bei Vorliegen eines wirksamen Tax-CMS verbindlich zusagen kann. Diese regulatorische Veränderung ist ein wesentlicher Baustein für die Modernisierung der Außenprüfung auf dem Weg zu einer „Cooperative Compliance“.

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre der neuen Ausgabe unseres Tax-Newsletters.

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