Steuer-Newsletter 5/2016
Der neue § 8d KStG bringt nämlich erweiterte Verlustnutzungsmöglichkeiten für Kapitalgesellschaften. Gegenwärtig ist der Untergang von Verlusten ein Investitionshemmnis. Gerade Gesellschaften, die sich in einer Krise befinden, haben häufig Verluste. Wenn neue Investoren in eine kriselnde Gesellschaft als Anteilseigner einsteigen, kann dieser Wechsel der Anteilseigner dazu führen, dass die Verluste steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden können. Der neue § 8d KStG soll hier nun Abhilfe schaffen und die Verlustnutzung trotz Gesellschafterwechsels ermöglichen.
Auch ein weiterer Beitrag unseres Newsletters berichtet über eine Neuregelung des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber möchte nämlich das Dauerthema Erbschaftsteuer abschließen. Knapp zwei Jahre, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts verlangt hat, ist es dem Gesetzgeber nun endlich gelungen, eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Der Bundestag und der Bundesrat haben der Neuregelung zugestimmt, die rückwirkend zum 1.7.2016 in Kraft treten wird.
Bemerkenswert ist, dass der jetzt gefundene Kompromiss zu spät kommt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber bis zum 30.6.2016 Zeit gegeben, die Erbschaftsbesteuerung neu zu regeln. Aufgrund des heftigen Streits zwischen dem Bund und den Ländern wurde die gesetzte Frist nicht eingehalten und um einige Monate überschritten. Ob das Thema damit tatsächlich erledigt ist, wird wohl wieder in einiger Zeit das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Weitere Beiträge unseres Newsletters befassen sich mit der aktuellen Rechtsprechung. So hat etwa der BFH konkretisiert, was bei einer Vermietung von Immobilien unter Angehörigen als ortsübliche Miete zu verstehen ist. Gleich in zwei Urteilen hat der BFH die Grundsätze für die Einbringung von Privatvermögen und Betriebsvermögen in eine gewerbliche Personengesellschaft geändert.
Ertragsteuern
- Steuerliche Gefahren bei Übertragungen gegen Gewährung von Gesellschafterrechten als Gegenleistung
- Steuerrechtliche Auswirkung einer Veräußerung von GmbH-Anteilen unter Wert an die GmbH selbst
- BFH: Referenz für ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Wohnraumüberlassung ist die Bruttomiete
- Neuerungen zur steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften durch geplanten § 8d KStG
Umsatzsteuer
- EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung – vollständiger Name, vollständige Anschrift
- EuGH bestätigt: Rechnungskorrektur mit Rückwirkung möglich: Senatex (C-518/14), Urteil des EuGH vom 15.9.2016, und Barlis 06 (C-516/14), Urteil des EuGH vom 15.9.2016
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden – Flächenschlüssel regelmäßig sachgerechter
Erbschaftsteuer
- Erbschaftsteuerreform – es ist vollbracht!
- Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge bei ausländischen Beteiligten
- Mögliche Auswirkungen des Brexit auf die Nachfolgeplanung