Steuer-Newsletter 3/2016
Die Entscheidung eröffnet grundbesitzhaltenden Gesellschaften die Möglichkeit, ihren Sitz und ihren Ort der Geschäftsleitung in ein anderes EU-Land zu verlagern, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfällt.
Für den Bereich der privaten Vermögensanlage stellen zwei unserer Artikel ebenfalls aktuelle Urteile dar, aus denen sich Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Der erste Beitrag von Beate Tesch und Martin Köhler befasst sich mit Verlusten aus dem Verfall von Optionen. Hierzu gibt es drei aktuelle Urteile, in denen der BFH zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden hat. Danach mindern Verluste aus der Nichtausübung einer Option die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Richter haben damit die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung abgelehnt. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit zeigt der Beitrag von Artur Kozinski für private Darlehensvergabe auf. Wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt, kann der Darlehensgeber diesen Verlust nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerlich geltend machen. Wenn der Darlehensgeber ein solches, fast wertloses Darlehen dagegen gegen einen geringen Kaufpreis veräußert, wird der Verlust steuerlich anerkannt.
Die übrigen Beiträge befassen sich unter anderem mit Themen, die für Arbeitgeber relevant sind. So erläutert ein Artikel, wie die Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Ein weiterer Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die Pauschalversteuerung von Zuwendungen an Mitarbeiter, Geschäftsfreunde oder Kunden. Von Interesse für Arbeitgeber ist schließlich auch der Artikel, der die aktuellen Entwicklungen der Abgrenzung von Arbeitnehmern und freiberuflichen Mitarbeitern darstellt.
Internationales Steuerrecht
- Grenzüberschreitende Umwandlungen im Praxistest
- Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz („Treaty Override“) ist verfassungsgemäß
Ertragsteuerrecht
- Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Der Ausfall eines Darlehens im Privatvermögen – Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung eines Verlusts
- Gewinnneutrale Realteilung bei Fortsetzung der Gesellschaft
- Teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern durch Mitunternehmer
- Golfturniere: Abziehbarkeit der Aufwendungen
Umsatzsteuer
- Vorsteuerabzug bei Führungsholdings möglich: GmbH & Co. KG als potenzielle (umsatzsteuerliche) Organgesellschaft anerkannt
- Umsatzsteuerrechtliche Organschaft
- Verbilligte Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer als steuerbare entgeltliche Leistung
- Generalanwalt beim EuGH für umsatzsteuerlich rückwirkende Rechnungskorrektur
Lohnsteuer
Erbschaftsteuer
- Erbschaftsteuerreform – quo vadis?
- Behandlung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers