Steuer-Newsletter 3/2016

Auch dieser Newsletter enthält wieder ein breites Spektrum an steuerlichen Themen und einige interessante Gestaltungstipps. Interessante Gestaltungsmöglichkeiten bietet etwa eine Entscheidung des EuGH, die am Anfang unseres Newsletters dargestellt wird.

Die Entscheidung eröffnet grundbesitzhaltenden Gesellschaften die Möglichkeit, ihren Sitz und ihren Ort der Geschäftsleitung in ein anderes EU-Land zu verlagern, ohne dass dabei Grunderwerbsteuer anfällt.

Für den Bereich der privaten Vermögensanlage stellen zwei unserer Artikel ebenfalls aktuelle Urteile dar, aus denen sich Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Der erste Beitrag von Beate Tesch und Martin Köhler befasst sich mit Verlusten aus dem Verfall von Optionen. Hierzu gibt es drei aktuelle Urteile, in denen der BFH zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden hat. Danach mindern Verluste aus der Nichtausübung einer Option die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Richter haben damit die gegenteilige Auffassung der Finanzverwaltung abgelehnt. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit zeigt der Beitrag von Artur Kozinski für private Darlehensvergabe auf. Wenn der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt, kann der Darlehensgeber diesen Verlust nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerlich geltend machen. Wenn der Darlehensgeber ein solches, fast wertloses Darlehen dagegen gegen einen geringen Kaufpreis veräußert, wird der Verlust steuerlich anerkannt.

Die übrigen Beiträge befassen sich unter anderem mit Themen, die für Arbeitgeber relevant sind. So erläutert ein Artikel, wie die Überlassung von Parkraum an Arbeitnehmer umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Ein weiterer Beitrag gibt einen aktuellen Überblick über die Pauschalversteuerung von Zuwendungen an Mitarbeiter, Geschäftsfreunde oder Kunden. Von Interesse für Arbeitgeber ist schließlich auch der Artikel, der die aktuellen Entwicklungen der Abgrenzung von Arbeitnehmern und freiberuflichen Mitarbeitern darstellt.

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