Steuer-Newsletter 1/2016

Auch 2016 gibt es wieder eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht.Wir möchten Sie daher wie gewohnt mit unserem Newsletter Steuern auf verschiedene kleinere und größere Änderungen aufmerksam machen.

Dass auch kleine Änderungen eine große (steuerliche) Wirkung haben können, zeigt der Beitrag zu einem neuen Urteil des BFH. Christoph Mendel erläutert in dem Beitrag, dass es nicht mehr ausreicht, auf Rechnungen ein Postfach oder eine Großkundenadresse anzugeben. Wer eine solche Rechnung akzeptiert, riskiert seinen Vorsteuerabzug.

Größere Änderungen stehen dagegen im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand an. Marcel Ruhlmann gibt einen Überblick über die neuen Regeln, durch die die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand deutlich ausgeweitet wird. Die neuen Besteuerungsregeln treten 2017 in Kraft. Wenn für die Umsetzung allerdings mehr Zeit benötigt wird, kann ein Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist gestellt werden. Der Antrag muss bis Ende 2016 gestellt werden.

Für das Erbschaftsteuerrecht sind permanente Änderungsversuche inzwischen typisch. Der Gesetzgeber steht hier weiterhin unter Zugzwang. Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine verfassungskonforme Erbschaftsbesteuerung steht immer noch aus. Christina Vosseler und Bernd Schult geben einen kurzen Überblick über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.

Etwas beständiger als das Erbschaftsteuerrecht zeigt sich das Erbrecht. Aufgrund der neuen EU-Erbrechtsverordnung bietet es jetzt allerdings auch einen Anlass, bereits bestehende Testamente mit Auslandsbezug noch einmal zu prüfen. Erbfälle mit Auslandsbezug gibt es immer häufiger. So kann es etwa sein, dass der Erblasser in einem anderen EU-Staat wohnt oder dass er eine ausländische Immobilie vererbt. Die EU-Erbrechtsverordnung trifft nun eine EU-einheitliche Regelung, welches nationale Erbrecht in solchen Fällen anwendbar ist. Entscheidendes Merkmal ist danach nun der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen. Die Details und die Gestaltungsmöglichkeiten beschreiben Françoise Dammertz und Dr. Catarina Herbst in ihrem Beitrag.

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