Newsletter „Steuern“ 4/2021

Zum Ende des Jahres haben wir nun eine neue Bundesregierung. Unsere oberste Bundesbehörde für Finanzen, das BMF, steht ab sofort unter der Leitung von Christian Lindner und im Koalitionsvertrag sind die zu erwartenden steuerlichen Änderungen festgehalten.

Vereinbart ist unter anderem, das erst in diesem Jahr auf den Weg gebrachte Körperschaftsteueroptionsmodell des § 1a KStG einer Evaluierung zu unterziehen. Für die Anwendung des Optionsmodells legte die Finanzverwaltung erst kürzlich ihre finale Auffassung in einem – hier besprochenen – BMF-Schreiben dar. Ebenfalls hat die Finanzverwaltung ein Schreiben zur Steuervergünstigungen für Mitarbeiterbeteiligungen erlassen, die, laut dem Koalitionsvertrag, sogar noch weitere Vergünstigungen erfahren sollen. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung erneut die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Folgen des Coronavirus verlängert, weil inzwischen wohl (fast) jeder erkannt hat, dass uns die Corona-Pandemie so schnell noch nicht verlassen wird.
Wir wünschen Ihnen mit dieser Lektüre einen besinnlichen Abschluss dieses Jahres.

PS.: Haben Sie in letzter Zeit mal auf unserer VAT & Indirect Tax Website gestöbert? Wir haben uns ins Zeug gelegt und den Bereich um die Rubrik „Aktuelle Meldungen“ erweitert. Dort finden Sie jetzt immer hochaktuelle Informationen zu relevanter Rechtsprechung des EuGH, des BFH und der Finanzgerichte zu umsatzsteuerlichen Themen. Auch BMF-Schreiben und Gesetzesentwürfe führen wir auf und ordnen diese für Sie ein. Jede Woche kommt etwas Neues hinzu. Schauen Sie doch mal rein!

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