Müssen Seeschiffe Rundfunkbeitrag zahlen?

03.08.2020 – Bei der internationalen Seeschifffahrt denkt man sicherlich nicht zuerst an den deutschen Rundfunkbeitrag.

Dieser ist jedoch als Kostenfaktor zu berücksichtigen, wenn das Seeschiff unter deutscher Flagge fährt. Gemäß § 6 Abs. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gilt auch ein zu gewerblichen Zwecken genutztes Motorschiff als beitragspflichtige  Betriebsstätte.

Der notwendige Inlandsbezug wird durch die deutsche Flagge hergestellt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei Kreuzfahrtschiffen unter deutscher Flagge fällt – wie bei Landhotels – außerdem für jede Gästekabine ein Drittelbeitrag an.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 3-2020. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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