Müssen Seeschiffe Rundfunkbeitrag zahlen?
Müssen Seeschiffe Rundfunkbeitrag zahlen?
Dieser ist jedoch als Kostenfaktor zu berücksichtigen, wenn das Seeschiff unter deutscher Flagge fährt. Gemäß § 6 Abs. 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gilt auch ein zu gewerblichen Zwecken genutztes Motorschiff als beitragspflichtige Betriebsstätte.
Der notwendige Inlandsbezug wird durch die deutsche Flagge hergestellt. Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei Kreuzfahrtschiffen unter deutscher Flagge fällt – wie bei Landhotels – außerdem für jede Gästekabine ein Drittelbeitrag an.
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