Newsletter „Public Sector“ 1/2025

Für die Branchen Public & Social Sector sowie Energy, Infrastructure & Environment

In der heutigen digitalen Kommunikation spielen Emojis eine immer größere Rolle. Doch was passiert, wenn diese kleinen Symbole im geschäftlichen Kontext verwendet werden? Können Emojis tatsächlich als Willenserklärung im Wirtschaftsverkehr gelten?

Neben den in diesem Newsletter besprochenen Entscheidungen ist das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 10 U 4827/22) ein bemerkenswertes Beispiel, in dem entschieden wurde, dass ein „Daumen hoch“-Emoji in einem geschäftlichen Chatverlauf als Zustimmung zu einem Angebot interpretiert werden kann. Das Gericht stellte fest, dass Emojis grundsätzlich eine rechtlich relevante Erklärung darstellen können, wobei der Kontext ihrer Verwendung entscheidend ist.

Die Entscheidung VK 2-61/24 der Vergabekammer des Bundes bringt einige wesentliche Feststellungen zur bisherigen Rechtslage bei Inhouse-Vergaben. Die Entscheidung betont, dass die beschlussfassenden Organe einer juristischen Person, die eine Inhouse-Vergabe erhalten soll, ausschließlich aus Vertreter*innen der beteiligten öffentlichen Auftraggeber bestehen müssen. Dies bedeutet, dass grundsätzlich keine externen Mitglieder, wie z. B. Vertreter*innen von privaten Unternehmen oder anderen externen Interessengruppen, in diesen Organen vertreten sein dürfen.

1. Vergaberecht/Beschaffung

2. Arbeitsrecht Public und Social Sector

3. Steuern und Gemeinnützigkeit

4. Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

5. Energiewirtschaft

6. Umwelt- und Planungsrecht

7. Schulungsangebote

8. Veranstaltungen

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