Newsletter „Public Sector“ 3/2020

Auch wenn die Corona-Pandemie unser Leben und Arbeiten weiter prägt und mitunter auch stark verändert, so ist dennoch der (Fach-)Gesetzgeber in den letzten Monaten sehr aktiv gewesen und es ist auch über zahlreiche gerichtliche Entscheidungen zu berichten, die für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen und Einrichtungen – gerade in den Bereichen der Daseinsvorsorge – von erheblicher Tragweite sind.

So stellen unsere Autoren u. a. die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, die Regelungsvorschläge zu einem dezentralen Besteuerungsverfahren in der aktuellen Fassung des „Jahressteuergesetzes 2020“, ausgewählte Aspekte des Regierungsentwurfs zum EEG 2021, das neue Gebäudeenergiegesetz, das BEHG-Änderungsgesetz, die Änderung der Netzanschlussverordnungen sowie die Novelle der HOAI zum 1.1.2021 vor.

Daneben werden insbesondere aus unserer Sicht wichtige Entscheidungen aus den Themenbereichen Ver- und Entsorgung, Steuern, Energierecht, Vergaberecht, ÖPNV und Arbeitsrecht besprochen. Diese Entscheidungsbesprechungen im Editorial überhaupt nur aufzuzählen, ist aufgrund des Umfangs nicht möglich.

Besonders hinweisen möchten wir aber auf ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin, das zu mehreren grundlegenden konzessionsverfahrensrechtlichen Fragestellungen Position bezogen hat. Diese Entscheidung ist deshalb besonders hervorzuheben, weil sich das Urteil auf einen Fall bezieht, auf den die Regelungen der Novelle der §§ 46 ff. EnWG zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionsverträgen, die am 3.2.2017 in Kraft getreten sind, anzuwenden waren. Es handelt sich daher um eine der ersten Entscheidungen zum novellierten Strom- und Gaskonzessionsvergaberecht.

In eigener Sache ist zu berichten, dass die Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgreich eine länderübergreifende Zehn-Jahres-Kooperation über die Verwertung von Klärschlämmen der Leipziger Wasserwerke GmbH und der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH beraten hat. Unter Begleitung von Mazars wurde eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Die Unternehmen haben im Ergebnis dieser Ausschreibung ab dem 1.1.2023 die thermische Verwertung von jährlich insgesamt 66.500 Tonnen entwässertem Klärschlamm aus ihren kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen vergeben. Durch diese Bündelung der Klärschlammmengen haben die kommunalen Partner für Betreiber und Errichter von Monoverbrennungsanlagen eine interessante Größenordnung erreicht. An dem komplexen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb beteiligten sich mehrere große Marktteilnehmer. Der Zuschlag konnte im vorgesehenen Zeitplan erteilt werden (Details hierzu im Newsletter).

Ver- und Entsorgung

Steuern

 Energierecht

Vergaberecht

ÖPNV

Arbeitsrecht

    

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