Preismonitor Wasser

Der Mazars Preismonitor Wasser dokumentiert die Struktur und die Höhe der Gebühren und Preise der Trinkwasserversorgung für Haushaltskunden in den neuen Bundesländern.

Zu den erfassten Daten zahlen u. a. die Rechtsform der Aufgabenträger, der gewählte Grundgebühren-/-preismaßstab und die aktuelle Gebühren- bzw. Preishöhe. In der Auswertung für das Jahr 2021 (mit Stand März 2021) wurden für die neuen Bundesländer 281 frei zugängliche Datensätze erfasst und ausgewertet.

Der Mazars Preismonitor Wasser ermöglicht damit einen überregionalen Vergleich der Wassergebühren und -preise. Unternehmensspezifische Auswertungen gestatten zudem eine Gegenüberstellung des betreffenden Wasserversorgungsunternehmens (WVU) mit anderen Unternehmen der Branche.

Vergleich zum Vorjahr 2020

Eine Gebühren-/Preisveränderung zum Jahr 2021 wurde von 16 % der WVU durchgeführt. Die häufigsten Preis-/Gebührenanpassungen erfolgten in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wo etwa 19 % der WVU eine Gebühren-/Preiserhöhung vorgenommen haben.

Das Preisniveau in den neuen Bundesländern hat sich im Vergleich zum Vorjahr 2020 um durchschnittlich 1,24 % erhöht und liegt damit über der für das Jahr 2020 vom Statistischen Bundesamt ermittelten allgemeinen Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) von 0,5 %.

Bei etwa 20 % der ausgewerteten WVU sind seit mindestens fünf Jahren keine Gebühren- oder Preisveränderungen feststellbar. Die Möglichkeit bzw. abgabenrechtliche Verpflichtung einer Gebühren-/Preisanpassung entlang der Kostenstrukturen im Rahmen der regional gültigen Kommunalabgabengesetze wird von diesen Unternehmen somit nicht genutzt.

Rechtsformen

Die Wasserversorgung wird in den neuen Bundesländern überwiegend in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen erbracht (z. B. Eigenbetriebe, Zweckverbände).

Diese Organisationsformen dominieren insbesondere in Thüringen und Brandenburg, wo 87 % bzw. 91 % der Aufgabenträger in öffentlich-rechtlichen Rechtsformen organisiert sind. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist das Verhältnis von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Organisationsformen in der Trinkwasserwirtschaft annähernd ausgeglichen.

Im Vergleich zum Vorjahr 2020 konnten keine signifikanten Unterschiede bei den gewählten Rechtsformen festgestellt werden.

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Refinanzierungsform

Trotz des hohen Anteils der öffentlich-rechtlichen Organisationsform in der Wasserwirtschaft nutzen die betrachteten WVU auch privatrechtliche Strukturen für die Refinanzierung ihrer Leistungen. Damit optiert auch eine nicht unwesentliche Anzahl an Eigenbetrieben und Verbänden für die privatrechtliche Ausgestaltung der Entgeltbeziehungen zu ihren Kunden.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern überwiegen privatrechtliche Preise. In Thüringen und Brandenburg ist hingegen die Gebührenerhebung die präferierte Refinanzierungsform.

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Maßstab für Grundgebühren-/Preiserhebung

Nach Auswertung des Mazars Preismonitors Wasser für das Jahr 2021 ist die Größe der Wasserzähler der gebräuchlichste Maßstab für die (teilweise) Refinanzierung der Vorhaltekosten der Wasserversorgung. In den neuen Bundesländern dominiert er mit 72 % der WVU. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang um 2 %. Das bedeutet, dass einige WVU vom Wasserzähler- auf den Wohneinheitenmaßstab umgestellt haben.

Der Wohneinheitenmaßstab ist in Mecklenburg-Vorpommern mit 43 % bereits eine gebräuchliche Alternative zum Zählermaßstab.

 Preismonitor Wasser

Grundgebühren und -Preise im Durchschnitt

Zählermaßstab

Die folgende Grafik zeigt die durchschnittliche Grundpreis- bzw. Grundgebührenhöhe für den Wasserzähler Q3 = 4 in den neuen Bundesländern (Angaben in €/Monat netto):

 Preismonitor Wasser

Die Grundgebühren/-preise nach dem Zählermaßstab verzeichnen im Jahr 2021 im Durchschnitt einen leichten Anstieg um 0,4 % zum Vorjahr. Wenn eine Gebühren-/Preiserhöhung durchgeführt wurde, betrug diese im Durchschnitt 1,05 €/Monat netto.

Wohneinheitenmaßstab

Die durchschnittlichen Grundgebühren bzw. Grundpreise je Wohneinheit liegen nur geringfügig unter den Grundgebühren bzw. Grundpreisen, die für den gebräuchlichsten Zähler Q3 = 4 erhoben werden. Die Gebühren bzw. Preise je Wohneinheit gestalten sich in den neuen Bundesländern wie folgt (Angaben netto):

Preismonitor Wasser

Prozentual ist bei dem Wohneinheitenmaßstab im Jahr 2021 ein Anstieg der Gebühren/Preise von etwa 4 % zum Vorjahr zu verzeichnen. Eine Gebühren-/Preiserhöhung betrug im Durchschnitt 1,58 € je Wohneinheit/Monat netto.

Unternehmensspezifische Auswertungen

Mit dem Mazars Preismonitor Wasser können verschiedene statistische Auswertungen auch für einzelne WVU durchgeführt werden. Damit wird eine unternehmensspezifische Einschätzung der Gebühren-/Preishöhe in Relation zu definierten Vergleichsgruppen möglich.

 Preismonitor Wasser
Preismonitor Wasser

Ihr Nutzen

  • Der Mazars Preismonitor Wasser ermöglicht Ihnen einen überörtlichen Vergleich Ihrer Preise oder Gebühren.
  • Der Mazars Preismonitor Wasser dient der Positionierung Ihres Unternehmens im Rahmen von Anpassungen der Preis- und Gebührenhöhe sowie bei Veränderungen der Tarifstrukturen.
  • Der Mazars Preismonitor Wasser ist damit ein wichtiges Instrument zur Akzeptanz von Gebühren oder Preisen bei Kunden, Politik, Aufsichts- und Kartellbehörden.

Zusätzlich zum Preismonitor Wasser wird jährlich ein Preismonitor zum Abwasser erstellt, der ähnliche Auswertungen ermöglicht. Eine Auswertung zum Jahr 2021 wird in einem der folgenden Newsletter bereitgestellt.

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