Newsletter „NPO“ 1/2018

In der ersten Jahreshälfte 2018 hat sich auch im Bereich Gemeinnützigkeit und Besteuerung der öffentlichen Hand sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Finanzverwaltung einiges getan.

Von hervorgehobener Bedeutung ist das zum Dauerthema „Gewinnbeschränkung bei Wohlfahrtszwecktrieben“ von der Finanzverwaltung am 6.12.2017 veröffentlichte BMF-Schreiben, indem sie ihre bisherige Rechtsauffassung teilweise ändert. Sie stellt klar, dass Gewinne nur dann schädlich seien, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren entstehen.

Der BFH veröffentlichte am 23.5.2018 drei – durchaus überraschende – Urteile, in denen er zur Entstehung von Kapitalertragsteuer bei Regiebetrieben Stellung nimmt und damit ebenfalls in einer viel diskutierten Frage für Klarheit sorgt. Außerdem sind seine Entscheidungen zur Übungsleiterpauschale vom 20.12.2017 und vom 11.12.2017 von Relevanz für die steuerliche Behandlung von ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch auf europäischer Ebene bleibt das Thema „Umsatzsteuer“ weiterhin spannend, wie die Schlussanträge der Generalanwältin im EuGH-Vorabentscheidungsersuchen EuGH C-140/17 zeigen. Dabei ging es um die Frage der nachträglichen Einlage von Wirtschaftsgütern in die unternehmerische Sphäre mit Vorsteuerabzug.

Von großem Interesse ist schließlich der Beschluss des BFH vom 25.4.2018; in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hat er die Höhe der Zinsen als möglicherweise verfassungswidrig angesehen und dem Steuerpflichtigen Aussetzung der Vollziehung von Nachzahlungszinsen gewährt. Während nunmehr das BVerfG darüber befinden muss, stellt sich für den Steuerpflichtigen die Frage, wie damit umzugehen ist.

Dass die Rechtsprechung in Bewegung ist, zeigt auch das jüngste Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH in Sachen Sport und Umsatzsteuer. Bisher ging der BFH davon aus, dass der Steuerpflichtige sich unmittelbar auf das Unionsrecht berufen könne, nunmehr zieht er dieses in Zweifel. Sollte der EuGH diese Zweifel bestätigen, könnten sich weitreichende Auswirkungen bei der Überlassung von Sportanlagen oder im Uni-Breitensport ergeben.

Zu diesen und weiteren Themen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen praxisrelevante Hinweise. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Für Fragen zu einzelnen Themen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Gerne möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch noch auf unser NPO-Update 2/2018 am 17.10.2018 bei uns im Büro am Standort Berlin aufmerksam machen. In diesem werden wir einige der Themen des Newsletters intensiver beleuchten und uns gerne Ihren Fragen stellen. Wir laden Sie herzlich ein, sich auf unserer Website anzumelden.

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