Newsletter „NPO“ 1/2016
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit aufgrund von Verstößen gegen entsprechende Vorschriften der Abgabenordnung stellt mit ihren Haftungsfolgen und ggf. erheblichen Steuernachzahlungen ein entscheidendes Existenzrisiko dar. Um Schäden für die Organisation und die verantwortlichen Personen aus der Verletzung von Gesetzen und organisationsinternen Regelungen abzuwenden, sind schon im Vorfeld geeignete und zumutbare risikorelevante Vorkehrungsmechanismen zu implementieren. Die präventive Absicherung zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Pflichten sowie unternehmensinterner Richtlinien im Bereich Steuern, wird als Tax Compliance bezeichnet. Über die Einführung und Bedeutung ebensolcher Kontrollmechanismen in (gemeinnützigen) Organisationen finden Sie aufschlussreiche und praxisrelevante Beiträge im Abschnitt „Compliance“.
Neben der Einführung präventiver Kontrollmechanismen richtet sich der Fokus auch auf die aktuellen Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht. So hat das Bundesministerium der Finanzen erst jüngst mit Schreiben vom 26.01.2016 (IVA 3 – S 0062/15/10006) einige Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts mit sofortiger Wirkung geändert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters haben wir uns daher den wichtigsten praxisrelevanten Änderungen gewidmet.
Nach den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (BMF-Schreiben vom 22.09.2015) hat die Finanzverwaltung mit einem BMFSchreiben vom 09.02.2016 weitere Billigkeitsmaßnahmen geregelt. Diese ergänzen ein früheres BMF-Schreiben vom 20.11.2014 zu Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehender Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern.
Zu diesen und weiteren Themen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen praxisrelevante Hinweise. Wir wünschen Ihnen eine interessante und kurzweilige Lektüre. Für Fragen zu einzelnen Themen stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.