Newsletter „Update Immobilienrecht“ 3/2021
Newsletter „Update Immobilienrecht“ 3/2021
Wir sind gespannt, welche Weichen die Politik in der kommenden Legislaturperiode für die Immobilienwirtschaft einschlägt. Im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP wird eine „Offensive für bezahlbares und nachhaltiges Bauen und Wohnen“ angekündigt. Auf der einen Seite sollen durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau gesenkt und so der Bau von 400.000 Wohnungen – davon 100.000 öffentlich gefördert – pro Jahr realisiert werden. Auf der anderen Seite soll der Klimaschutz beim Neubau gestärkt und die energetische Sanierung im Bestand beschleunigt werden. Schließlich sollen – so liest man es im Sondierungspapier – „steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals)“ geschlossen werden. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Pläne und Gesetzesinitiativen in den nächsten Monaten und Jahren hieraus hervorgehen.
Während wir gemeinsam gespannt nach vorne schauen, wünschen wir Ihnen zunächst viel Spaß und Freude bei der Lektüre der vorliegenden Ausgabe unseres Updates Immobilienrecht!
Im Fokus
- Berlin erlässt eigenes Solargesetz
- Update zum Mietendeckel
- Eineinhalb Jahre Corona: Tendenz der Gerichte bzgl. Reduzierung von Miete zeichnet sich ab, bleibt jedoch Frage des Einzelfalls
- Einzelzimmerquote & Co. – strukturelle Anforderungen an Träger von Pflegeheimen
Rechtsprechung
- BGH zur Bekundungsbedürftigkeit verbundener Verträge bei Grundstückskäufen
- Einvernehmliche Verringerung der Betriebskostenvorauszahlungen außerhalb des Mietvertrages kann zu Schriftformmangel führen
- Was zur „Wohnfläche“ zählt, können die Parteien frei vereinbaren
- Architekten dürfen kein Widerspruchsverfahren für den Bauherrn führen
- Kein dauerhaftes Recht eines Architekten zum Betreten eines Bauwerks zur Erstellung von Fotoaufnahmen
Steuern
- Gleichlautende Erlasse zu den Übergangsregelungen aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 29. Juni 2021
- Neuerungen der §§ 5 und 6 GrEStG durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
und durch das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (StAbwG) - Wichtige Änderungen bei der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung durch das FoStoG
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