Newsletter „Update Immobilienrecht“ 1/2022

Seit mehr als zwei Monaten ist die Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, neu im Amt. Die Koalition hat sich in ihrem Regierungsprogramm zum Thema „Bauen und Wohnen“ hohe Ziele gesteckt und angekündigt, dass ein „Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik“ gestartet würde. Dafür wurde ein eigenständiges Bauministerium geschaffen, nämlich das „Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“ mit Klara Geywitz (SPD) als Ministerin.

Bisher ist hinsichtlich der Umsetzung wenig Konkretes bekannt. Die wichtigsten laut Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformvorhaben im Bereich „Bauen und Wohnen“ haben wir für Sie in unserem ersten Newsletterbeitrag zusammengefasst. Im Vergleich zum ursprünglichen Sondierungspapier der Ampel-Koalition wurde hinsichtlich der geplanten Immobilien-Reformvorhaben im Koalitionsvertrag deutlich nachgeschärft. Ein liberaler Einfluss ist kaum mehr erkennbar. Wir dürfen daher gespannt sein, welche Reformvorhaben im Bereich „Bauen und Wohnen“ am Ende konkret umgesetzt werden. Die Koalition wird sich neben dem Bau von neuem Wohnraum auch insbesondere daran messen lassen müssen, ob sie einen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern unter Berücksichtigung des Klimaschutzes im Gebäudesektor schaffen kann und zudem „Normalbürgern“ der Traum vom Erwerb der eigengenutzten Immobilie weiter offensteht.

Fast zwei Jahre nach Ausbruch der Coronapandemie hat der BGH am 12. Januar 2022 (XII ZR 8/21) zum Entfallen der Mietzahlungspflicht bei coronabedingten Schließungen entschieden. Ob diese Entscheidung die erhoffte Klarheit bringt, lesen Sie in unserem Newsletterbeitrag.

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