EU: Änderungen an IFRS 16 hinsichtlich COVID-19-bedingter Mietkonzessionen
EU: COVID-19-bedingte Mietkonzessionen
Die Bestimmungen der EU-Verordnung sind ab dem 1. Juni 2020 für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen, verbindlich anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Die Verordnung der Kommission kann hier eingesehen werden.
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