EU: Änderungen an IFRS 16 hinsichtlich COVID-19-bedingter Mietkonzessionen

Am 12. Oktober 2020 wurden mit der Veröffentlichung der EU-Verordnung (EU) Nr. 2020/1434 vom 9. Oktober 2020 die Änderungen an IFRS 16 bezüglich COVID-19-bedingter Mietkonzessionen von der EU übernommen.

Die Bestimmungen der EU-Verordnung sind ab dem 1. Juni 2020 für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen, verbindlich anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die Verordnung der Kommission kann hier eingesehen werden.

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