ESMA: Bericht über die Regulierungs- und Durchsetzungsaktivitäten der europ. Vollzugsbehörden

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte im April 2020 ihren jährlichen Bericht bezüglich der Aktivitäten der europäischen Vollzugsbehörden.

In diesem Bericht gibt die ESMA einen Überblick über die Aktivitäten und Maßnahmen, die von den Vollzugsbehörden im Jahr 2019 unternommen werden, um die ordnungsgemäße Anwendung der Regelungen im Rahmen der IFRS-Finanzberichterstattung zu fördern.

In dem Bericht heißt es, dass die europäischen Vollzugsbehörden die veröffentlichten (Zwischen- oder Jahres-) Abschlüsse von 943 Emittenten (rund 17% der Emittenten, die an geregelten Märkten in der EU notiert sind) geprüft haben, wobei 900 Ex-post-Prüfungen von Jahres- oder Zwischenabschlüssen waren. Gegen 299 Emittenten (33% der Ex-post-Prüfungen) wurden Maßnahmen ergriffen, in erster Linie wegen Verstößen in folgenden Bereichen: Bilanzierung von Finanzinstrumenten, Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte und Darstellung von Jahresabschlüssen, gefolgt von einer beträchtlichen Anzahl von Verstößen im Zusammenhang mit der Umsatzrealisation (als Folge der neuen Anforderungen von IFRS 15).

Die gegen die Emittenten ergriffenen Maßnahmen umfassten Korrekturen in künftigen Jahresabschlüssen (241 Emittenten), einen Korrekturvermerk im Anhang (54 Unternehmen) oder, in sehr wenigen Fällen (4 Emittenten), die neue Veröffentlichung geänderter Jahresabschlüsse.

Ferner wurden im Rahmen der Prüfung der korrekten Umsetzung der IFRS-Rechnungslegung die Abschlüsse von 196 Emittenten untersucht, um zu beurteilen, inwieweit sie den ESMA-Prioritäten zur Durchsetzung aus dem Jahr 2018 entsprechen. Infolgedessen haben Regulatoren Maßnahmen gegen 39 dieser Emittenten ergriffen, die sich in erster Linie auf die Umsatzrealisierung (IFRS 15) und in geringerem Maße auf die Anwendung von IFRS 9 durch Kreditinstitute bezogen.

Für weitere Einzelheiten zu den ESMA-Prioritäten zur Durchsetzung aus dem Jahr 2018 siehe Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgabe Nr. 126 von Oktober 2018.

In dem neuen Jahresbericht geht die ESMA auch auf weitere Durchsetzungsaktivitäten ein, die sich auf die folgenden Bereiche beziehen:

  • Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures – „APM“): Die Vollzugsbehörden untersuchten die Jahresabschlüsse von 712 Emittenten (13% der europäischen Emittenten), um die Einhaltung der in den ESMA-Richtlinien zu alternativen Leistungskennzahlen dargelegten Grundsätze zu bewerten. Gegen 109 Emittenten (15% der untersuchten Emittenten) wurden Maßnahmen ergriffen.
  • Nichtfinanzielle Informationen: 937 Emittenten (ca. 35% der Unternehmen, die zur Veröffentlichung dieser Informationen verpflichtet sind) wurden geprüft und gegen 95 dieser Emittenten wurden Maßnahmen ergriffen.

In dem Bericht erinnert die ESMA die Emittenten auch an die gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten (European Common Enforcement Priorities) für 2019, namentlich:

  • Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse;
  • Nachverfolgung spezifischer Fragen im Zusammenhang mit IFRS 9 und IFRS 15;
  • Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von IAS 12, einschließlich IFRIC 23.

Weitere Einzelheiten zu den European Common Enforcement Priorities (ECEP) finden Sie unter folgendem Link in der Mazars-„Beyond the GAAP“-Ausgabe Nr. 137 von Oktober 2019.

Der ESMA-Bericht 2019 über die Aktivitäten der Vollzugsbehörden ist hier verfügbar.

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